Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1831 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er schwört, kein Haus zu betreten, aber seine Hand, seinen Fuß, seinen Kopf oder einen Teil von sich hineinsteckt, hat er seinen Eid gebrochen. Wenn er schwört, zu betreten, so hat er seinen Eid erst erfüllt, wenn er mit seinem ganzen Körper eingetreten ist) · ShamelaTranslate