Ahmad sagte in einer Überlieferung von Salih und Hanbal bezüglich eines Mannes, der seiner Frau schwor, sie dürfe das Haus ihres Bruders nicht betreten: Sie ist nicht geschieden, bis sie vollständig eintritt. Siehst du nicht, dass Awf ibn Malik sagte: „Iss mich ganz oder teilweise“? Denn das Ganze ist nicht das Teil und das Teil ist nicht das Ganze. Dies ist die Wahl von Abu l-Khattab sowie die Lehrmeinung von Abu Hanifa und asch-Schafi'i. So verhält es sich mit jeder Sache, bei der er schwört, sie nicht zu tun, und dann einen Teil davon ausführt: Er leistet keinen Meineid, bis er sie vollständig ausführt. Denn der Prophet (S) streckte sein Haupt zu 'A'ischa hinaus, während er sich in der I'tikaf (rituellen Klausur) befand, und sie kämmte ihn, obwohl sie ihre Menstruation hatte. Derjenige, der sich in der I'tikaf befindet, ist vom Verlassen der Moschee ausgeschlossen, und die Menstruierende ist vom Verweilen darin ausgeschlossen. Es wurde vom Propheten (S) überliefert, dass er zu Ubayy ibn Ka'b sagte: „Ich verlasse die Moschee erst, wenn ich dich eine Sure lehre.“ Als er dann seinen Fuß aus der Moschee streckte, lehrte er sie ihn. Dies ist so, weil sich sein Eid auf das Ganze bezog und sich daher durch das Teil nicht auflöste, genau wie bei der Bestätigung. Diese Meinungsverschiedenheit besteht bei einem uneingeschränkten Eid. Wenn er jedoch [das Ganze oder das Teil beabsichtigt, so gilt sein Eid dem, was er beabsichtigt hat]. Ebenso, wenn ein Begleitumstand vorliegt, der eine der beiden Möglichkeiten erfordert, bezieht sich sein Eid darauf. Wenn er also sagt: „Bei Allah, ich trinke nicht aus diesem Fluss oder diesem Teich“, so bezieht sich sein Eid in jedem Fall nur auf einen Teil, da das Trinken des Ganzen unmöglich ist und sein Eid sich nicht darauf richten kann. Ebenso, wenn er sagt: „Bei Allah, ich esse kein Brot und trinke kein Wasser“ und ähnliches, was er an einen Gattungsnamen oder einen Sammelnamen knüpft, wie „die Muslime“, „die Götzendiener“, „die Armen“ oder „die Bedürftigen“, so leistet er durch das Handeln eines Teils bereits einen Meineid. Dies vertrat auch Abu Hanifa. Die Anhänger asch-Schafi'is stimmten ihm beim Gattungsnamen zu, nicht jedoch beim Sammelnamen. Wenn er es an einen Genitiv eines Gattungsnamens knüpft, wie „Wasser des Flusses“, leistet er ebenfalls durch das Handeln eines Teils Meineid, wenn es sich um etwas handelt, von dem es unmöglich ist, es vollständig zu trinken. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifa und eine der beiden Meinungen der Anhänger asch-Schafi'is. Die andere besagt: Er leistet keinen Meineid, da sein Wortlaut das Ganze erfordert und es sich daher nicht auf einen Teil bezog, wie beim Wasser aus einem kleinen Gefäß. Unsere Begründung ist:
(16) In A, B, M: "lam" (nicht). (17) Überliefert von Abu Dawud in: Kapitel dessen, was über Scherze berichtet wurde, aus dem Buch des guten Benehmens (Adab). Sunan Abi Dawud 2/596. Und Ibn Madscha in: Kapitel über die Zeichen der Stunde, aus dem Buch der Wirren (Fitan). Sunan Ibn Madscha 2/1341, 1342. Der Hadith wurde ohne den Wortlaut "kulli aw ba'di" von al-Buchari in: Kapitel über das, wovor man sich bei Verrat zu hüten hat, aus dem Buch der Dschizya überliefert. Sahih al-Buchari 4/124. (18) In M: "yaf'al". (19) Die Quellenangabe dazu wurde bereits auf 4/461 genannt. (20) Überliefert von at-Tirmidhi in: Kapitel dessen, was über die Vorzüglichkeit der Eröffnungssure (Fatiha) berichtet wurde, aus den Kapiteln über die Vorzüglichkeiten des Korans. 'Aridat al-Ahwadhi 11/2-6. Und von Imam Malik in: Kapitel dessen, was über die Mutter des Korans berichtet wurde, aus dem Buch des Gebets (Salat). al-Muwatta' 1/83. (21) In B ausgelassen. Textkritische Anmerkung. (22) In M: "fa-innama".
أحمدُ، فى رِوايَةِ صالِحٍ، وحَنْبَلٍ، فى مَن حَلَفَ على امْرَأَتِه لا تَدْخُلُ بَيْتَ أَخِيهَا: لا (١٦) تَطْلُقُ حتى تَدْخُلَ كُلُّها، ألا تَرَى أَنَّ عَوْفَ بنَ مالِكٍ، قال: كُلِّى أو بَعْضِى (١٧)؟ لأَنَّ الكُلَّ لا يكونُ بعضًا، والبعضَ لا يكونُ كُلًّا. وهذا اختيارُ أبى الخطابِ، ومَذْهَبُ أبى حَنِيفةَ، والشافِعِىِّ. وهكذا كُلُّ شَىءٍ حَلَفَ أَنْ لا يَفْعَلَه، ففَعَلَ بَعْضَه، لا يَحْنَثُ حتى يفْعَلَه (١٨) كُلَّه؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان يُخْرِجُ رَأْسَهُ إلى عائِشَةَ وهو مُعْتَكِفٌ، فَتُرَجَّلُه وهى حائِضٌ (١٩). والمُعْتَكِفُ ممنوعٌ من الخُروجِ من المَسْجِدِ، والحائِضُ مَمْنُوعَةٌ من اللُّبْثِ فيه. ورُوِىَ عن النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه قال لأُبَىِّ بن كَعْبٍ: "إنِّى لَا أَخْرُجُ مِنَ الْمَسْجِدِ حَتَّى أُعَلِّمك سُورَةً"، فلَمَّا أَخْرَجَ رِجْلَهُ منَ المَسْجِدِ عَلَّمَهَ إيَّاهَا (٢٠). ولأَنَّ يَمِينَهُ تَعَلَّقَت بالجميعِ، فلم تَنْحَلَّ بالبَعْضِ، كالإِثْباتِ. وهذا الخلافُ فى اليَمِينِ المُطْلَقَةِ، فأمَّا إِنْ نَوَى [الجميعَ أو البَعْضَ فيَمِينُه على ما نَوَى] (٢١). وكذلك إن اقْتَرَنَتْ به قَرينَةٌ تَقْتَضِى أحَدَ الأَمْرَيْنِ، تَعَلَّقَت يَمِينُه به، فلو قال: واللَّهِ لا شَرِبْتُ هذا النَّهْرَ، أو هذه البِرْكة. تعلَّقَتْ يَمِينُه ببَعْضِه، وَجْهًا واحِدًا؛ لأَنَّ فِعْلَ الجميعِ مُمْتَنِعٌ، فلا ينْصَرفُ يَمِينُه إليه، وكذلك لو قال: واللَّهِ لا آكُلُ الخُبْزَ، ولا أَشْرَبُ الماءَ. وما أشْبَهَهُ ممَّا علَّقَ على اسمِ جِنْسٍ، أو عَلَّقَه على اسمِ جَمْعٍ، كالمُسْلِمين، والمُشْركِين، والفُقَراءِ، والمساكينِ، فإنَّه (٢٢) يَحْنَثُ بالبعضِ. وبهذا قال أبو حنيفةَ. وسَلَّمه أصْحابُ الشافِعِىِّ فى اسْمِ الجِنْسِ دونَ الجَمْعِ. وإِنْ عَلَّقَه على اسْمِ جِنْسٍ مُضافٍ، كماءِ النَّهْرِ، حَنِثَ أيضًا بفِعْلِ البَعْضِ، إذا كان ممَّا لا يُمْكِنُ شُرْبُه كُلُّه. وهو قولُ أبى حَنِيفَةَ، وأحَدُ الوَجْهَيْنِ لأَصْحابِ الشافِعِىِّ، والآخَرُ، لا يَحْنَثُ؛ لأنَّ لَفْظَه يَقْتَضِى جَمِيعَه، فلم يَتَعَلَّقْ ببَعْضِه، كماءِ الإِداوةِ. ولَنا؛
(١٦) فى أ، ب، م: "لم".(١٧) أخرجه أبو داود، فى: باب ما جاء فى المزاح، من كتاب الأدب. سنن أبى داود ٢/ ٥٩٦. وابن ماجه، فى: باب أشراط الساعة، من كتاب الفتن. سنن ابن ماجه ٢/ ١٣٤١، ١٣٤٢. وأخرج الحديث دون لفظ: "كلى أو بعضى" البخارى، فى: باب ما يحذر من الغدر، من كتاب الجزية. صحيح البخارى ٤/ ١٢٤.(١٨) فى م: "يفعل".(١٩) تقدم تخريجه، فى: ٤/ ٤٦١.(٢٠) أخرجه الترمذى، فى: باب ما جاء فى فضل فاتحة الكتاب، من أبواب فضائل القرآن. عارضة الأحوذى ١١/ ٢ - ٦. والإمام مالك، فى: باب ما جاء فى أم، القرآن، من كتاب الصلاة. الموطأ ١/ ٨٣.(٢١) سقط من: ب. نقل نظر.(٢٢) فى م: "فإنما".