Kein Meineid. Wir hingegen sagen: Es ist sowohl dem Wesen als auch dem Brauch nach etwas, das man trägt, daher leistet er einen Meineid, genau wie bei Kleidungsstücken. In einem Hadith heißt es, dass der Nadschaschi dem Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) zwei Stiefel schenkte und er sie trug. Und zu Ibn Umar wurde gesagt: "Du trägst diese Sandalen?" Er antwortete: "Ich habe den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sie tragen sehen." Wenn er jedoch die Kappe an seinem Fuß lässt oder seine Hand in den Stiefel oder die Sandale steckt, so leistet er keinen Meineid, da dies kein Tragen der beiden ist.
Abschnitt: Wenn er schwört, seiner Ehefrau Schmuck anzulegen, und er ihr einen silbernen Ring, ein Perlenhalsband oder reinen Schmuckstein anlegt, so erfüllt er seinen Eid. Dies vertrat auch asch-Schafi'i. Abu Hanifa hingegen sagte: Er erfüllt ihn nicht, da dies allein kein Schmuck sei. Wir stützen uns auf das Wort Allahs des Erhabenen: {Und ihr könnt daraus Schmuck herausholen, den ihr tragt}. Und der Erhabene sagt: {Sie werden darin mit Armbändern aus Gold und mit Perlen geschmückt}. Es wurde in einem Hadith von Abdullah ibn Amr überliefert, dass er sagte: Der erhabene Allah sprach zum östlichen Meer: "Ich werde in dir den Schmuck, das Wildbret und das Wohlriechende festlegen." Und weil Silber Schmuck ist, wenn es ein Armband oder ein Fußkettchen ist, so ist es auch Schmuck, wenn es ein Ring ist, genau wie Gold. Und Juwelen und Perlen sind Schmuck zusammen mit anderem, also sind sie auch allein Schmuck, wie Gold. Wenn er ihr einen Karneol oder Sabadsch (schwarze Perlen) anlegt, so erfüllt er seinen Eid nicht. Asch-Schafi'i sagte: Wenn er zu den Leuten von as-Sawad gehört, erfüllt er ihn, bei anderen hingegen gibt es zwei Meinungen, da dies in ihrem Brauch Schmuck ist. Wir sagen: Dies ist kein Schmuck, daher erfüllt er seinen Eid damit nicht, wie bei Kaurimuscheln und Glasperlen. Was sie erwähnten, ist durch die Kaurimuscheln widerlegt. Wenn er schwört, keinen Schmuck zu tragen, und er Dirham oder Dinar an einem Band trägt, so gibt es zwei Meinungen: Eine besagt, er leiste keinen Meineid, da es kein Schmuck ist, wenn er es nicht trägt; das gilt ebenso, wenn er es trägt. Die zweite besagt, er leiste einen Meineid, da es Gold und Silber ist, das er trägt, also ist es Schmuck,
(15) Ausgeführt von Abu Dawud im "Kapitel über das Streichen über die Stiefel" im "Buch der rituellen Reinheit", Sunan Abi Dawud 1/34; von at-Tirmidhi im "Kapitel, was über schwarze Stiefel überliefert wurde" aus den Kapiteln der Lebensführung, 'Aridat al-Ahwadhi 10/260; von Ibn Madscha im "Kapitel, was über das Streichen über die Stiefel überliefert wurde" im "Buch der rituellen Reinheit" und im "Kapitel über schwarze Stiefel" im "Buch der Kleidung", Sunan Ibn Madscha 1/182, 2/1196; und von Imam Ahmad im Musnad 5/352. (16) Siehe: Dschami' al-Usul 11/272. (17) In M: "falabisaha". (18) Sure an-Nahl 14. (19) Sure al-Haddsch 23. (20) Siehe: ad-Durr al-Manthur zur Interpretation von Vers 14 der Sure an-Nahl 4/113. (21) Al-Sabadsch: Schwarze Perlen.
يَحْنَثُ. ولَنا، أنَّه مَلْبُوسٌ حَقِيقَةً وعُرْفًا، فحَنِثَ به، كالثِّيابِ، وفى الحديثِ أَنَّ النَّجاشِىَّ أَهْدَى إلى النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- خُفَّيْنِ، فلَبِسَهُما (١٥). وقيل لابنِ عُمَرَ: إنَّكَ تَلْبَسُ هذا النِّعالَ؟ قال: إِنِّى رَأَيْتُ رَسُولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- يَلْبَسُهما (١٦). فإنْ تَرَكَ القَلَنْسُوَةَ فى رِجْلِه، أو أَدْخَلَ يَدَهُ فى الخُفِّ أو النَّعْلِ، لم يَحْنَثْ؛ لأَنَّ ذلك ليس بِلُبْسٍ لهما.
فصل: وإِنْ حَلَفَ لَيُلْبِسَنَّ امْرَأَتَه حَلْيًا، فألْبَسَها (١٧) خاتَمًا من فِضَّةٍ، أو مَخْنَقةً من لُؤْلُؤٍ، أو جَوْهَرٍ وَحْدَه، بَرَّ فى يَمِينِه. وبه قال الشافِعِىُّ. وقال أبو حنيفةَ: لا يَبَرُّ؛ لأَنَّه ليسَ بِحَلْى وَحْدَه. ولَنا، قولُ اللَّه تعالى: {وَتَسْتَخْرِجُوا مِنْهُ حِلْيَةً تَلْبَسُونَهَا} (١٨). وقال تعالى: {يُحَلَّوْنَ فِيهَا مِنْ أَسَاوِرَ مِنْ ذَهَبٍ وَلُؤْلُؤًا} (١٩) وجاءَ فى الحديثِ، عن عبدِ اللَّهِ بنِ عَمْرٍو، أنَّه قال: قال اللَّه تعالى للبَحْرِ الشَّرْقِىِّ: إنِّى جاعِلٌ فيك الحِلْيَةَ والصَّيْدَ والطِّيبَ (٢٠). ولأَنَّ الفِضَّةَ حَلْىٌ إذا كانَتْ سِوارًا أو خَلْخالًا، فكانتْ حَلْيًا إذا كانَتْ خاتَمًا، كالذَّهَبِ، والجَوْهَرُ واللُّؤْلُؤُ حَلْىٌ مع غَيْرِه، فكانَ حَلْيًا وَحْدَه، كالذَّهَبِ. فإنْ أَلْبَسَها عَقِيقًا، أو سَبَجًا (٢١)، لم يَبَرَّ وقال الشافِعِىُّ: إِنْ كان من أهلِ السَّوادِ بَرَّ، وفى غيرِهم وَجْهان؛ لأنَّ هذا حَلْىٌ فى عُرْفِهم. ولَنا، أَنَّ هذا ليسَ بِحَلْى، فلا يَبَرُّ به، كالوَدَعِ، وخَرَزِ الزجاجِ. وما ذَكَرُوه يبْطُلُ بالوَدَعِ. وإِنْ حَلَفَ لا يَلْبَسُ حَلْيًا، فلَبِسَ دَراهِمَ أو دَنانِيرَ فى مُرْسَلَةٍ، ففيه وَجْهان؛ أحَدُهما، لا يَحْنَثُ؛ لأنَّه ليس بحَلْى إذا لم يَلْبَسْه، فكذلك إذا لَبِسَه. والثانى، يَحْنَثُ؛ لأَنَّه ذَهَبٌ وفِضَّةٌ لَبِسَه، فكان حَلْيًا،
(١٥) أخرجه أبو داود، فى: باب المسح على الخفين، من كتاب الطهارة. سنن أبى داود ١/ ٣٤. والترمذى، فى: باب ما جاء فى الخفاف السود، من أبواب الأدب. عارضة الأحوذى ١٠/ ٢٦٠. وابن ماجه، فى: باب ما جاء فى المسح على الخفين، من كتاب الطهارة، وفى: باب الخفاف السود، من كتاب اللباس. سنن ابن ماجه ١/ ١٨٢، ٢/ ١١٩٦. والإمام أحمد، فى: المسند ٥/ ٣٥٢.(١٦) انظر: جامع الأصول ١١/ ٢٧٢.(١٧) فى م: "فلبسها".(١٨) سورة النحل ١٤.(١٩) سورة الحج ٢٣.(٢٠) انظر: الدر المنثور، فى تفسير الآية ١٤ من سورة النحل ٤/ ١١٣.(٢١) السبج: خرز أسود.