Wenn er also in einem anderen Haus bei ihr einkehrt, so ist er bei ihr eingekehrt und leistet einen Meineid, da er dem zuwiderhandelt, dessen Unterlassung er geschworen hatte. Dies ist gleichbedeutend mit der Frage des Beduinen an den Gesandten Allahs (Allah segne ihn und gebe ihm Heil): „Ich hatte Geschlechtsverkehr mit meiner Frau am Tag des Ramadan.“ Er erwiderte: „Befreie einen Sklaven.“ Da die Erwähnung seiner Frau keinen Einfluss auf die Verpflichtung zur Sühne hatte, haben wir sie aus dem Anlass gestrichen, und der Anlass wurde zum Geschlechtsverkehr an sich, unabhängig davon, ob er mit der (eigenen) Frau oder einer anderen stattfand. Wenn das Haus jedoch einen Einfluss auf seinen Eid hatte, etwa weil er das Wohnen darin verabscheute, oder weil er deswegen in Streit geraten war, oder weil sie ihm eine Wohltat dadurch erwiesen hatte, so leistet er keinen Meineid, wenn er mit ihr in einem anderen Haus einkehrt, da er mit seinem Eid die Abkehr in ebendiesem Haus beabsichtigte und er somit nicht gegen das verstieß, worauf er geschworen hatte. Wenn weder ein Anlass noch eine Absicht vorliegen, leistet er keinen Meineid, es sei denn durch die Handlung, die sein Wortlaut umfasst, und das ist das Einkehren mit ihr in jenem spezifischen Haus; denn es ist verpflichtend, seinem Wortlaut zu folgen, wenn keine Absicht und kein Anlass vorhanden sind, die den Wortlaut von seiner eigentlichen Bedeutung ablenken oder eine Erweiterung darüber hinaus fordern. Die Bedeutung von „Einkehren“ (awi) ist das Eintreten. Sobald er also schwört, nicht mit ihr einzukehren, und er mit ihr das Haus betritt, leistet er einen Meineid, egal ob ihr Verweilen kurz oder lang war. Allah, der Erhabene, sagte über den jungen Diener Moses: „Da wir bei dem Felsen einkehrten“ (Sure 18:63). Ahmad sagte: Da dies nur eine Stunde oder solange Allah wollte, dauerte. Man sagt: „Ich kehrte ein“ (awaytu) und „Ich ließ einkehren“ (awaytu ghayri). Allah, der Erhabene, sagte: „Da die Jünglinge in der Höhle Zuflucht (Einkehren) suchten“ (Sure 18:10) und Allah, der Erhabene, sagte: „Und Wir gaben beiden Zuflucht auf einer Anhöhe“ (Sure 23:50).
Abschnitt: Wenn er sie mit einem Geschenk oder anderem gütig behandelt oder mit ihr an einem Ort zusammenkommt, der weder ein Haus noch eine Wohnstätte ist, so leistet er keinen Meineid, unabhängig davon, ob es für das Haus einen Anlass in seinem Eid gab oder nicht, da er mit diesem spezifischen Ort die Abkehr von ihr beabsichtigte und er somit durch etwas anderes keinen Meineid leistet. Und wenn er schwört, nicht mit ihr aus einem bestimmten Grund in einem Haus einzukehren, und dieser Grund entfällt,
(3) Fehlt in B. (4) Seine Herleitung wurde bereits zuvor angegeben, in: 4/373. (5) Fehlt in M. (6) Sure al-Kahf 63. (7) Fehlt in B, M. (8) Im Original, A, B: „kam“. (9) Sure al-Kahf 10. (10) Sure al-Mu’minun 50. (11) In A, B, M: „ad-dar“ (das Haus). (12) In A: „sababan“ (einen Anlass). (13) Fehlt in M.
فإذا أَوى مَعَها فى غيرِها، فقد أوَى مَعَها، فحَنِثَ؛ لمُخالَفَتِه ما حَلَفَ على تَرْكِه، وصارَ هذا بمَنْزِلَةِ سُؤالِ الأعْرابِىِّ رسولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-: واقَعْتُ أَهلِى فى نهارِ (٣) رَمضانَ. فقال: "أَعْتِقْ رَقَبَةً" (٤). لمَّا كان ذِكْرُ أَهْلِه لا أثَرَ له فى (٥) إيجابِ الكَفَّارَةِ، حَذَفْناه من السَّبَبَ، وصارَ السَّبَبِ الوِقاعَ، سواءٌ كان للأَهْلِ أو لغَيْرِهم. وإِنْ كان للدَّارِ أثَرٌ فى يَمِينِه، مثل أَنْ كان يَكْرَه سُكْناها، أو خُوصِمَ من أجْلِها، أو امْتُنَّ عليه بها، لم يَحْنَثْ إذا أَوَى معها فى غيرِها؛ لأَنَّه قَصَدَ بيَمِيِنه الجَفاءَ فى الدَّارِ بعَيْنِها، فلم يُخالِفْ ما حَلَفَ عليه. وإِنْ عُدِمَ السَّبَبُ والنِّيَّةُ، لم يَحْنَثْ إِلَّا بفِعْلِ ما تَناوَلَه لَفْظُه، وهو الأوِىُّ معها فى تِلْكَ الدارِ بعَيْنِها؛ لأنَّه يَجِبُ اتِّباعُ لَفْظِه، إذا لم تَكُنْ نِيَّةٌ ولا سَبَبٌ يصْرفُ اللَّفْظَ عن مُقْتَضاهُ، أو يَقْتَضِى زيادَةً عليه، ومَعْنَى الأوِىِّ الدُّخُولُ، فمتى حَلَفَ لا يَأْوِى معها، فدَخَلَ مَعَها الدَّارَ، حَنِثَ، قليلًا كان لُبْثُهما أو كثيرًا، قال اللَّه تعالى مُخْبِرًا عن فَتَى موسى: {إِذْ أَوَيْنَا إِلَى الصَّخْرَةِ} (٦). قال أحمدُ (٧): لما (٨) كان ذلك إلَّا ساعَةً، أو ما شاءَ اللَّهُ تعالى. يُقال: أَوَيْتُ أنَا، وآويْتُ غَيْرِى. قال اللَّه تعالى: {إِذْ أَوَى الْفِتْيَةُ إِلَى الْكَهْفِ} (٩) وقال اللَّهُ تعالَى: {وَآوَيْنَاهُمَا إِلَى رَبْوَةٍ} (١٠).
فصل: وإِنْ بَرَّها بِهَدِيَّةٍ أو غيرِها، أو اجْتَمَعَ معها فيما ليس بدارٍ ولا بَيْتٍ، لم يَحْنَثْ، سواءٌ كان للدَّارِ (١١) سَبَبٌ (١٢) فى يَمِينه أو لم يكُنْ؛ لأنَّه قَصَدَ جَفاءَها بهذا النَّوْعِ، فلم يَحْنَثْ بغيرِه. وإِنْ حَلَفَ أَنْ (١٣) لا يَأْوِىَ مَعَها فى دارٍ لسَبَبٍ، فزالَ السَّبَبُ
(٣) سقط من: ب.(٤) تقدم تخريجه، فى: ٤/ ٣٧٣.(٥) سقط من: م.(٦) سورة الكهف ٦٣.(٧) سقط من: ب، م.(٨) فى الأصل، أ، ب: "كم".(٩) سورة الكهف ١٠.(١٠) سورة المؤمنون ٥٠.(١١) فى أ، ب، م: "الدار".(١٢) فى أ: "سببا".(١٣) سقط من: م.