Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1839 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er schwor, sein Recht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfüllen, und er es zuvor erfüllte, hat er den Eid nicht gebrochen, sofern er mit seinem Eid beabsichtigte, diese Frist nicht zu überschreiten.) · ShamelaTranslate