Abschnitt: Wenn er schwört, keine frischen Datteln (Rutab) zu essen, und er dann eine "Munasaf" isst – dies ist eine Dattel, die teilweise unreif (Busr) und teilweise reif (Tamr) ist – oder eine "Mudhannab", bei der die Reifung am Ende beginnt und der Rest unreif (Busr) ist, oder er schwört, keine Busr zu essen, und er isst davon, so leistet er einen Meineid. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifa, Muhammad und al-Shafi'i. Abu Yusuf und einige Anhänger al-Shafi'is sagten: Er leistet keinen Meineid, da sie weder als Rutab noch als Busr bezeichnet wird. Unsere Beweisführung ist, dass er Rutab und Busr gegessen hat, womit er den Meineid leistet, so als ob er eine halbe Rutaba und eine halbe Busra getrennt voneinander gegessen hätte. Was sie anführten, ist nicht korrekt, denn der Anteil, der gereift ist, ist Rutab, und der Rest ist Busr. Hätte er geschworen, keine Rutab zu essen, und er isst den Anteil, der bei einer Munasaf gereift ist, so leistet er einen Meineid. Hätte er geschworen, keine Busr zu essen, und er isst die Busr, die in der Munasaf enthalten ist, so leistet er einen Meineid. Wenn derjenige, dessen Eid sich auf Rutab bezieht, die Busr isst, und derjenige, dessen Eid sich auf Busr bezieht, die Rutab isst, leistet keiner von beiden einen Meineid. Wenn einer schwört, unbedingt Rutab zu essen, und ein anderer schwört, unbedingt Busr zu essen, und derjenige, der den Eid auf Rutab abgelegt hat, den Rutab-Anteil der Munasaf isst, während der andere den Rest isst, so haben beide ihren Eid erfüllt. Wenn er schwört, eine Rutaba oder eine Busra zu essen, oder schwört, dies nicht zu tun, und er isst eine Munasaf, so hat er weder den Eid erfüllt, noch einen Meineid geleistet, da darin weder eine Rutaba noch eine Busra enthalten ist.
Abschnitt: Wenn er schwört, keine Milch zu essen, und er von der Milch des Viehs, des Wildes oder der Milch einer Frau trinkt, so leistet er einen Meineid, da der Begriff dies sowohl in der Realität als auch im Brauch umfasst. Es ist dabei einerlei, ob sie frisch, sauer, flüssig oder fest ist, denn alles davon ist Milch. Er leistet jedoch keinen Meineid durch den Verzehr von Käse, Butterfett (Samn), Molke, getrocknetem Quark (Aqid) oder Kaschk (Trockenmilchprodukt) und Ähnlichem. Wenn er Butter (Zubd) isst, leistet er keinen Meineid. Dies ist ausdrücklich so festgelegt. Der Qadi sagte: Es ist möglich, bezüglich der Butter zu sagen: Wenn die Milch darin noch erkennbar ist, leistet er durch den Verzehr einen Meineid, andernfalls nicht, so wie wir es sagten, wenn jemand schwört, kein Butterfett zu essen, und er dann eine Speise (Khabis) isst, die Butterfett enthält. Dies ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i. Wenn er schwört, keine Butter zu essen, und er dann Butterfett oder Milch isst, in der die Butter nicht erkennbar ist, so leistet er keinen Meineid. Ist die Butter jedoch erkennbar, so leistet er einen Meineid. Wenn er Käse isst, leistet er keinen Meineid. Ebenso verhält es sich mit allem anderen, was aus Milch hergestellt wird.
(1) In A, B, M: „Tamr“. (2) In M: „al-Nisf“. (3) In M: „al-Rutaba“. (4) In den Manuskripten: „jami’uha“. (5) Fehlt in: M.
فصل: فإنْ حَلَفَ لا يَأْكُلُ رُطَبًا، فأكَلَ مُنَصَّفًا، وهو الذى بعضُه بُسْرٌ وبعضُه تَمْرٌ، أو مُذَنَّبًا، وهو الذى بَدَأَ فيه الإِرْطابُ من ذَنَبِه وباقِيه بُسْرٌ، أو حَلَفَ لا يأكُلُ بُسْرًا، فأكَلَ ذلك، حَنِث. وبهذا قال أبو حنيفةَ، ومحمدٌ، والشافِعِىُّ. وقال أبو يوسفَ، وبعضُ أصحابِ الشافِعِىِّ: لا يَحْنَثُ؛ لأنَّه لا يُسَمَّى رُطَبًا ولا بُسْرًا (١). ولَنا، أنَّه أكَلَ رُطَبًا وبُسْرًا، فحَنِثَ، كما لو أَكَلَ نصفَ رُطَبةٍ ونصفَ بُسْرَةٍ مُنْفَرِدَتَيْن. وما ذَكَرُوه لا يَصِحُّ؛ فإِنَّ القَدْرَ الذى أرْطبَ رُطَبٌ، والباقىَ بُسْرٌ، ولو أنَّه حَلَفَ لا يأْكُلُ الرُّطَبَ، فأكَلَ القَدْرَ الذى أرْطَبَ من المُنَصَّفِ (٢)، حَنِثَ، ولو حَلَفَ لا يأكُلُ البُسْرَ، فأَكَلَ البُسْرَ الذى فى المُنَصَّفِ (٢) حَنِثَ. وإِنْ أكلَ البُسْرَ مَنْ يَمِينُهُ على الرُّطَبِ، وأكَلَ الرُّطَبَ مَنْ يَمِينُهُ على البُسْرِ، لم يَحْنَثْ واحِدٌ منهما. وإِنْ حَلَفَ واحِدٌ ليَأْكُلَنَّ رُطَبًا، وآخَرُ لَيَأْكُلَنَّ بُسْرًا، فأكَلَ الحالِفُ على أكلِ الرُّطَبِ ما فى المُنَصَّفِ من الرُّطَبِ (٣)، وأكَلَ الآخَرُ باقِيَها، بَرَّا جميعُهما (٤). وإِنْ حَلَفَ لَيَأْكُلَنَّ رُطَبَةً أو بُسْرَةً، أو لا يَأْكُلُ ذلك، فأكَلَ مُنَصَّفًا، لم يَبَرَّ ولم يَحْنَثْ؛ لأنَّه ليس فيه رُطَبةٌ ولا فيه (٥) بُسْرَةٌ.
فصل: وإِنْ حَلَفَ لا يأْكُلُ لَبَنًا، فأكَلَ من لَبَنِ الأنْعامِ، أو الصَّيْدِ، أو لَبَنِ آدَمِيَّةٍ، حَنِثَ؛ لأنَّ الاسْمَ يَتَناوَلُه حقيقَةً وعُرْفًا، وسواءٌ كان حَلِيبًا أو رائِبًا، أو مائِعًا أو مُجَمَّدًا؛ لأنَّ الجميعَ لَبَنٌ، ولا يَحْنَثُ بأَكْلِ الجُبْنِ والسَّمْنِ والمَصْلِ والأقِطِ والكَشْكِ ونحوِه. وإِنْ أكَلَ زُبْدًا، لم يَحْنَثْ. نَصَّ عليه. وقال القاضِى: يَحْتَمِلُ أَنْ يُقالَ فى الزُّبْدِ: إِنْ ظَهَرَ فيه لبَنٌ، حَنِثَ بأَكْلِه، وإلَّا فلا. كما قُلْنَا فى مَن حَلَفَ لا يأكُلُ سَمْنًا، فأكَلَ خَبِيصًا فيه سَمْنٌ. وهذا مذهبُ الشافِعِىّ. وإِنْ حَلَفَ لا يَأْكُلُ زُبْدًا، فأَكَلَ سَمْنًا أو لَبَنًا لم يظْهرْ فيه الزُّبْدُ، لم يَحْنَثْ. وإِنْ كان الزُّبْدُ ظاهِرًا فيه، حَنِثَ. وإِنْ أكَلَ جُبْنًا، لم يَحْنَثْ. وكذلك سائِرُ ما
(١) فى أ، ب، م: "تمرا".(٢) فى م: "النصف".(٣) فى م: "الرطبة".(٤) فى النسخ: "جميعها".(٥) سقط من: م.