von gebratenem Fleisch, nicht aber von anderem, wie gebratenen Eiern oder sonstigem. Dies sagten auch die Anhänger der Vernunft (Ashab al-Ra'y). Abu Thawr (21) und Ibn al-Mundhir sagten: Er begeht einen Meineid durch das Essen von allem, was gebraten wird, da es "Shiwa'" ist. Unser Argument ist, dass dies nicht als "Shiwa'" bezeichnet wird, daher begeht er keinen Meineid durch das Essen, genau wie bei Gekochtem. Ihre Aussage, dass es in der Realität gebraten sei, erwidern wir damit, dass es im gesellschaftlichen Brauch nicht als "Shiwa'" bezeichnet wird, und das Offensichtliche ist, dass er nur das beabsichtigt, was in ihrem Brauch als "Shiwa'" bezeichnet wird. Wenn er schwört, kein Haus (Bayt) zu betreten, und er betritt eine Moschee oder ein Badehaus, so begeht er einen Meineid. Dies legte Ahmad fest. Es ist auch möglich, dass er keinen Meineid begeht; dies ist die Ansicht der meisten Rechtsgelehrten, da es im Brauch nicht als "Haus" bezeichnet wird; es ähnelt also den vorherigen Arten. Die erste Ansicht ist jedoch die rechtmäßige (Madhhab), da beides in der Realität Häuser sind. Allah hat die Moscheen als Häuser bezeichnet, indem Er sagte: {In Häusern, die Allah zu erheben erlaubt hat} (23). Und Er sagte: {Das erste Haus, das für die Menschen gegründet wurde, ist wahrlich jenes in Bakka, gesegnet} (24). In einem Hadith wurde überliefert: "Die Moschee ist das Haus jedes Gottesfürchtigen" (25). Und in einer Nachricht wurde überliefert: "Das schlechteste Haus ist das Badehaus" (26). Wenn es in der Realität ein Haus ist und der Gesetzgeber es als Haus bezeichnet, begeht er einen Meineid durch dessen Betreten, wie bei dem Haus eines Menschen. Wir akzeptieren nicht, dass es zu jenen Arten (des Metaphorischen) gehört, denn es wird im Brauch als Haus bezeichnet, im Gegensatz zum vorherigen Fall. Wenn er ein Haus aus Ziegenhaar oder anderem betritt, begeht er einen Meineid, egal ob der Schwörende ein Städter oder ein Nomade ist, denn der Name "Haus" trifft darauf in der Realität und nach dem Brauch zu. Allah, der Erhabene, sagte: {Und Allah hat euch in euren Häusern eine Ruhestätte gegeben und euch aus den Fellen der Rinder Häuser gemacht, die ihr am Tag eures Aufbruchs leicht findet} (27). Was jedoch im Brauch nicht als Haus bezeichnet wird, wie ein Zelt, so ist es besser, dass derjenige, der es nicht als Haus bezeichnet, durch das Betreten keinen Meineid begeht, da sich sein Eid nicht darauf bezieht. Wenn er einen Hausflur oder dessen Vorhof (Siffah) (28) betritt, begeht er keinen Meineid. Dies ist die Ansicht einiger Anhänger von al-Shafi'i. Abu Hanifa sagte: Er begeht einen Meineid, da das gesamte Anwesen ein Haus ist. Unser Argument ist, dass [dieses] nicht als Haus bezeichnet wird, weshalb gesagt wird: Was...
(21) In M: "Abu Yusuf". (22) Fehlt in B. (23) Sure al-Nur 36. (24) Sure Al-Imran 96. (25) Von Abu Nu'aym ähnlich überliefert, in: Hilyat al-Awliya 6/176. (26) Von Ibn 'Adi überliefert, in: al-Kamil 7/2679. (27) Sure al-Nahl 80. (28) Al-Siffah: Ein geräumiger, hochdekkiger Vorraum. (29) In A, M: "dass es nicht". In B: "dass es was".
اللَّحْمِ الْمَشْوِىِّ، دونَ غَيْرِه من البَيْضِ المَشْوِىِّ وما عَداه. وبه قال أصحابُ الرَّأْىِ. وقال أبو ثَوْرٍ (٢١)، وابنُ المُنْذِرِ: يَحْنَثُ بأَكْلِ كُلِّ ما يُشْوَى؛ لأَنَّه شِوَاءٌ. ولنا، أَنَّ هذا لا يُسَمَّى شِواءً، فلم يَحْنَثْ بأَكْلِه، كالمَطْبوخِ، وقَوْلُهم: هو شِواءٌ فى الحقيقَةِ. قُلْنا: لكنَّه لا يُسَمَّى شِواءٌ فى العُرْفِ، والظاهِرُ أنَّه إنَّما يُرِيدُ المُسمَّى شِوَاءً (٢٢) فى عُرْفِهم. وإِنْ حَلَفَ لا يَدْخُلُ بيتًا، فدَخَلَ مَسْجدًا، أو حَمَّامًا، فإنَّه يَحْنَثُ. نَصَّ عليه أحمدُ. ويَحْتَمِلُ أَنْ لا يَحْنَثَ. وهو قولُ أكثرِ الفُقَهاءِ؛ لأنَّه لا يُسَمَّى بَيْتًا فى العُرْفِ، فأشْبَهَ ما قَبْلَه من الأَنْواعِ. والأَوَّلُ المذهبُ، لأَنَّهما بَيْتانِ حقيقَةً، وقد سَمَّى اللَّه المساجِدَ بُيوتًا، فقال: {فِى بُيُوتٍ أَذِنَ اللَّهُ أَنْ تُرْفَعَ} (٢٣). وقال: {إِنَّ أَوَّلَ بَيْتٍ وُضِعَ لِلنَّاسِ لَلَّذِى بِبَكَّةَ مُبَارَكًا} (٢٤). ورُوِى فى حديثٍ: "الْمَسْجِدُ بيتُ كُلِّ تَقِىٍّ" (٢٥). ورُوِى فى خَبَرٍ: "بِئْسَ الْبَيْتُ الحَمَّامُ" (٢٦). وإذا كان بيتًا فى الحقيقَةِ، ويُسَمِّيه الشارِع بَيْتًا، حَنِثَ بدخولِه، كبيتِ الإِنْسانِ، ولا نُسَلِّمُ أنَّه من الأَنْواعِ، فإِنَّ هذا يُسَمَّى بَيْتًا فى العُرْفِ، بخلافِ الذى قبلَه. وإِنْ دَخَلَ بيتًا من شَعَرٍ، أو غيرِه، حَنِثَ، سَواءٌ كان الحالِفُ حَضَرِيًّا أو بدَوِيًّا، فإِنَّ اسْمَ البيتِ يقَعُ عليه حقيقةً وعُرْفًا، قال اللَّه تعالى: {وَاللَّهُ جَعَلَ لَكُمْ مِنْ بُيُوتِكُمْ سَكَنًا وَجَعَلَ لَكُمْ مِنْ جُلُودِ الْأَنْعَامِ بُيُوتًا تَسْتَخِفُّونَهَا يَوْمَ ظَعْنِكُمْ} (٢٧). فأمَّا ما لا يُسَمَّى فى العُرْفِ بَيْتًا، كالخَيْمَةِ، فالأوْلَى أَنْ لا يَحْنَثَ بدُخولِه مَن لا يُسَمِّيه بَيْتًا؛ لأنَّ يَمِينَه لا تنْصَرِفُ إليه. وإِنْ دَخَلَ دِهْلِيزَ دارٍ أو صُفَّتَها (٢٨)، لم يَحْنَثْ. وهو قولُ بعضِ أصحابِ الشافِعِىِّ. وقال أبو حنيفةَ: يَحْنَثُ؛ لأنَّ جميعَ الدَّارِ بَيْتٌ. ولنا، [أَنَّ هذا] (٢٩) يُسَمَّى بَيْتًا، ولهذا يُقال: ما
(٢١) فى م: "أبو يوسف".(٢٢) سقط من: ب.(٢٣) سورة النور ٣٦.(٢٤) سورة آل عمران ٩٦.(٢٥) أخرجه بنحوه أبو نعيم، فى: حلية الأولياء ٦/ ١٧٦.(٢٦) أخرجه ابن عدى، فى: الكامل ٧/ ٢٦٧٩.(٢٧) سورة النحل ٨٠.(٢٨) الصفة: البهو الواسع العالى السقف.(٢٩) فى أ، م: "أنه لا". وفى ب: "أنه ما".