darauf, wie etwa bei jemandem, der schwört: "Ich werde diesen Sawiq nicht essen", und ihn dann trinkt, oder "Ich werde ihn nicht trinken", und ihn dann isst. Wenn er jedoch eine allgemeine Aussage trifft und sagt: "Ich werde keinen Sawiq essen", und ihn dann trinkt, so begeht er keinen Meineid, dies gilt als eine einzige Überlieferung, und die Rechtsschule unterscheidet sich darin nicht. Dies widerspricht der allgemeinen Aussage von al-Khiraqi, und die Spezifizierung (des Gegenstandes) hat keinen Einfluss auf den Meineid oder dessen Ausbleiben. Denn der Meineid beim spezifizierten Gegenstand beruhte nur darauf, dass er das konsumierte, worauf der Eid bezogen war, und auf der Anwendung der Bedeutung von "Essen" und "Trinken" auf den allgemeinen Konsum in beiden Fällen. Hierin gibt es keinen Unterschied zwischen einer Spezifizierung und dem Fehlen einer solchen. Das Ausbleiben des Meineids wird damit begründet, dass er die Handlung, deren Unterlassung er geschworen hat, nicht vollzogen hat, sondern eine andere. Dies ist beim Spezifizierten ebenso wie beim Allgemeinen der Fall. Wenn es also beim spezifizierten Gegenstand zwei Überlieferungen gibt, dann müssen diese auch für den allgemeinen Fall gelten, da es keinen Unterschied zwischen beiden gibt. Zudem wurde die Überlieferung über den Meineid aus den Worten von al-Khiraqi abgeleitet, in denen keine Spezifizierung vorliegt. Die Überlieferung über das Ausbleiben des Meineids wurde aus der Überlieferung von Muhanna von Ahmad abgeleitet, bezüglich jemandes, der schwört, diesen Nabidh (ein Getränk aus Datteln) nicht zu trinken, und ihn dann isst; er begeht keinen Meineid, da dies nicht als Trinken bezeichnet wird. Dies betrifft den spezifizierten Fall. Wenn man nun jede Überlieferung auf den Bereich der anderen überträgt, müssten in allen Fällen zwei Überlieferungen bestehen. Wenn man jedoch jede Überlieferung auf ihren spezifischen Bereich beschränkt, wäre die Angelegenheit entgegen dem, was der Qadi sagte, nämlich dass er im allgemeinen Fall einen Meineid begeht und im spezifizierten Fall nicht. Was jedoch den Fall betrifft, dass er schwört, etwas zu essen, und es dann trinkt, oder zu trinken, und es dann isst, so lassen sich hieraus zwei Ansichten ableiten, basierend auf den zwei Überlieferungen bezüglich des Meineids, wenn man ein Unterlassen schwört. Sobald sein Eid durch eine Absicht oder einen Grund, der darauf hinweist, eingeschränkt ist, gilt sein Eid für das, was er beabsichtigt hat oder worauf der Grund hinweist; denn Eide gründen auf der Absicht.
Abschnitt: Wenn er schwört, nichts zu trinken, und er daran lutscht und es dann ausspuckt, so wurde von Ahmad überliefert, bezüglich jemandes, der schwört, nicht zu trinken, und dann an Zuckerrohr lutscht: Er begeht keinen Meineid. [Ibn Abi Musa sagte: Wenn er schwört, nicht zu essen und nicht zu trinken, und er an Zuckerrohr lutscht, begeht er keinen Meineid] (11). Dies ist die Ansicht der Anhänger der Vernunft (Ashab al-Ra'y); denn sie sagten: Wenn er schwört, nicht zu trinken, und er an Granatapfelkernen lutscht (12) und den Rückstand ausspuckt, begeht er keinen Meineid;
(8) Fehlt in: M. (9) In M: "er". (10) In M: "wird damit begründet". (11) Fehlt in: B. Überlieferung zur Erwägung. (12) In M: "Granatapfel".
عليه، مثل مَنْ حَلَفَ: لا أَكَلْتُ هذا السويقَ. فشَرِبَه، أو لا يَشْرَبُه، فأَكَلَه، أمَّا إذا أطْلَقَ، فقال: لا أَكَلْتُ سَوِيقًا. فشَرِبَه، لم يَحْنَثْ، روايةً واحِدةً، لا يخْتلِفُ المذهبُ فيه. وهذا مُخالِفٌ لإِطْلاقِ الخِرَقِىِّ، وليس للتَّعْيِينِ أثَرٌ فى (٨) الحِنْثِ وعَدَمِه، فإنَّ الحِنْثَ فى المُعَيَّنِ إنَّما كان (٩) لِتَناوُلِه ما حَلَفَ عليه، وإجْراءِ معنَى الأَكْلِ والشُّرْبِ على التَّناوُل العامِّ فيهما، وهذا لا فَرْقَ فيه بين التَّعْيِينِ وعَدَمِه، وعدمُ الحِنْثِ مُعَلَّلٌ (١٠) بأنَّه لم يفعَلِ الفِعْلَ الذى حَلَفَ على تَرْكِه، وإنَّما فعلَ غيرَه، وهذا فى المُعَيَّنِ كهُوَ فى المُطْلَقِ، فإذا كَان فى المُعَيَّنِ رِوَايتان، كانتا فى المُطْلَقِ؛ لِعَدَمِ الفارِقِ بينهما، ولأنَّ الرِّوايَةَ فى الحِنْثِ أُخِذَتْ من كلامِ الخِرَقِىِّ، وليس فيه تَعْيِينٌ، ورِوايَةُ عَدَمِ الحِنْثِ، أُخِذَتْ مبن رِوايَةِ مُهَنَّا عن أحمدَ، فى مَن حَلَفَ لا يَشْرَبُ هذا النَّبِيذَ، فأكَلَه، لا يَحْنَثُ؛ لأنَّه لا يُسَمَّى شُرْبًا، وهذا فى المُعَيَّنِ، فإنْ عَدَّيْتَ كُلَّ رِوايَةٍ إلى مَحَلِّ الأُخْرَى، وَجَبَ أَنْ يكونَ فى الجميعِ رِوايَتان، وإِنْ قَصَرْتَ كُلَّ رِوايَةٍ على مَحلِّها، كان الأمْرُ على خلافِ ما قال القاضى، وهو أَنْ يَحْنَثَ فى المُطْلَقِ، ولا يَحْنَثَ فى المُعَيَّنِ. فأمَّا إِنْ حَلَفَ ليَأْكُلَنَّ شيئًا فشَرِبَه، أو لَيَشْرَبَنَّه فأَكَلَه، فيُخَرَّجُ فيه وَجْهان؛ بِناءً على الرِّوَايَتَيْن فى الحِنْثِ إذا حَلَفَ على التَّرْكِ، ومَتَى تَقَيَّدَت يَمِينُه بِنِيَّةٍ، أو سَبَبٍ يَدُلُّ عليها، كانتْ يَمِينُه على ما نَواهُ، أو دَلَّ عليه السَّبَبُ؛ لأَنَّ مَبْنَى الأيْمانِ على النِّيَّةِ.
فصل: وإِنْ حَلَفَ لا يَشْرَبُ شَيْئًا، فمَصَّه ورَمَى به، فقد رُوِىَ عن أحمدَ، فى مَن حَلَفَ لا يَشْرَبُ، فمَصَّ قَصَبَ السُّكَّرِ: لا يَحْنَثُ. [وقال ابنُ أبى موسى: إذا حَلَفَ لا يأكُلُ ولا يَشْرَبُ، فمصَّ قَصَبَ السُّكَّرِ، لا يَحْنَثُ] (١١). وهذا قولُ أصْحابِ الرَّأْىِ؛ فإنَّهم قالُوا: إذا حَلَفَ لا يَشْرَبُ، فمَصَّ حَبَّ الرُّمَّانِ (١٢)، ورَمَى بالثُّفْلِ، لا يَحْنَثُ؛
(٨) سقط من: م.(٩) فى م: "هو".(١٠) فى م: "يتعلل".(١١) سقط من: ب. نقل نظر.(١٢) فى م: "رمان".