da dies weder Essen noch Trinken darstellt. Gemäß der Aussage von al-Khiraqi jedoch würde er einen Meineid begehen, da er es konsumiert hat und es sein [Hals und seinen Bauch erreicht hat, womit er den Meineid begeht] (14), wie wir es in dem Fall sagten (15), bei dem jemand schwört, nichts zu essen, es dann aber trinkt, oder bei dem er schwört, nicht zu trinken, es dann aber isst. Wenn er schwört, keinen Zucker zu essen, und er ihn in seinem Mund lässt, bis er geschmolzen ist und er ihn schluckt, so lassen sich zwei Überlieferungen dazu ableiten. Wenn er schwört, nichts zu schmecken, so begeht er einen Meineid durch Essen, Trinken und Lutschen; denn all dies ist Schmecken. Allah der Erhabene sagte bezüglich des Flusses: {Und wer ihn nicht kostet} (16). Wenn er schwört, es nicht zu essen oder nicht zu trinken, und er es dann kostet, so begeht er nach der Meinung aller Gelehrten keinen Meineid, da dies weder Essen noch Trinken ist; aus diesem Grund bricht ein Fastender dadurch sein Fasten nicht. Wenn er jedoch schwört, es nicht zu kosten, und er es dann isst, trinkt oder lutscht, so begeht er einen Meineid, da dies ein Schmecken und mehr ist. Wenn er es kaut und dann ausspuckt, begeht er einen Meineid, da er es bereits gekostet hat.
Abschnitt: Wenn er schwört, eine 'akla' (mit Fatha gelesen, d.h. eine Mahlzeit) zu essen, so ist sein Eid erst erfüllt, wenn er das isst, was die Leute als 'akla' betrachten, nämlich ein einziges Mal [Essen, und] (17) 'ukla' (mit Damma gelesen) bezeichnet den Bissen, wie in: "Er soll ihm einen oder zwei Bissen in die Hand geben" (18).
1849 - Problem: Er sagte: (Und wer durch eine Scheidung schwört, keine Dattel zu essen, und sie fällt unter andere Datteln (1), woraufhin er eine davon isst, dem wird der Geschlechtsverkehr mit seiner Ehefrau untersagt, bis er sicher ist (2), dass es nicht die Dattel ist, auf die sich der Eid bezog. Sein Meineid gilt erst als erwiesen, wenn er alle Datteln gegessen hat).
Die Gesamtheit dessen ist, dass für denjenigen, der diesen Eid schwört, drei Zustände bestehen (3); der erste ist, dass er sicher weiß, welche Dattel gemeint war...
(13) In B: "und er ließ es erreichen". (14) In M: "seinen Bauch und seinen Hals, und er begeht den Meineid". (15) In A, B: "haben wir gesagt". (16) Sure al-Baqara 249. (17) Fehlt in: M. (18) Dessen Herleitung wurde bereits erwähnt, in: 11/436. Hinzuzufügen ist: Auch von al-Bukhari überliefert, im Kapitel: "Wenn ihm sein Diener sein Essen bringt", aus dem Buch der Freilassung (Kitab al-'Itq). Sahih al-Bukhari 3/197. (1) In B, M: "Dattel". (2) Im Original, A, M: "er weiß". (3) Im Original, A: "drei".