asch-Schafi'i sagt: Wenn er weiß, dass sie ihn alle berührt haben, dann hat er seinen Eid erfüllt; wenn er jedoch weiß, dass sie ihn nicht alle berührt haben, dann hat er ihn nicht erfüllt. Und wenn er zweifelt, so (5) begeht er rechtlich keinen Meineid, denn Gott der Erhabene sagte: {Und nimm in deine Hand ein Bündel und schlage damit, und brich deinen Eid nicht} (6). Und der Prophet - Allahs Segen und Friede seien auf ihm - sagte über den kranken Mann, der Unzucht begangen hatte: "Nehmt für ihn ein Dattelrispen-Bündel mit einhundert Zweigen und schlagt ihn damit einmal" (7). Und weil er ihn mit zehn Peitschenhieben schlug, hat er seinen Eid erfüllt, so als hätte er die Schläge verteilt. Wir hingegen argumentieren: Der Sinn seines Eides ist es, dass er ihn zehnmal schlägt, und er hat ihn nur ein einziges Mal geschlagen, also hat er seinen Eid nicht erfüllt, genauso, als ob er geschworen hätte, ihn zehnmal mit einer Peitsche zu schlagen. Der Beweis hierfür ist, dass er seinen Eid erfüllt hätte (8), wenn er ihn zehnmal mit einer einzigen Peitsche geschlagen hätte, ohne Meinungsverschiedenheit; wenn er jedoch die Anzahl auf die Peitsche bezogen hätte, dann hätte er seinen Eid durch den Schlag mit einer Peitsche nicht erfüllt, so als ob er geschworen hätte, ihn mit zehn Peitschen zu schlagen. Zudem ist die Peitsche hier ein Werkzeug, das an die Stelle des Verbalnomens gesetzt wurde und dessen grammatikalische Stellung eingenommen hat. Der Sinn seiner Aussage ist also: "Ich werde ihn zehnmal mit einer Peitsche schlagen." Dies ist das, was aus seinem Eid verstanden wird und was sprachlich gefordert wird, daher erfüllt er seinen Eid nicht durch etwas, das dem widerspricht. Was Hiob, Friede sei auf ihm, betrifft, so hat Gott der Erhabene ihm dies als Erleichterung für seine Ehefrau erlaubt, aufgrund ihrer Güte ihm gegenüber und ihres Wohlwollens ihm gegenüber, um für ihn sowohl die Erfüllung seines Eides als auch die Milde gegenüber seiner Ehefrau zu vereinen. Aus diesem Grund hat Gott ihm diese Gnade erwiesen und sie in der Aufzählung der Gaben erwähnt, mit denen Er ihn begünstigte, wie die Heilung von seiner Heimsuchung und das Hervorbringen des Wassers für ihn. Dies ist also eine Besonderheit für ihn, wie seine Exklusivität bei dem, was zusammen damit erwähnt wurde. Wäre dieses Urteil für jeden allgemein gültig (9), so hätte Er Hiob nicht durch die Erwähnung der Gnade (10) für ihn hervorgehoben (11). Ebenso verhält es sich mit dem Kranken, bei dem man den Tod befürchtet: Ihm wurde dies in der Hadd-Strafe als Erleichterung gestattet, anderen jedoch nicht. Wenn dieses Urteil in der Hadd-Strafe, in der der Text offenbart wurde, nicht über ihn hinausgeht, so ist es noch angemessener, dass es sich nicht auf den Eid erstreckt. Wenn jemand, der einen Entschuldigungsgrund hat, der es erlaubt, bei einer Hadd-Strafe auf das Schlagen mit dem Dattelrispen-Bündel auszuweichen, als jemand angesehen würde, der den Eid erfüllt, so wäre dies vertretbar. Die Übertragung auf andere ist jedoch sehr weit hergeholt (12). Wenn er schwört, ihn mit zehn Peitschen zu schlagen, diese dann zusammenbindet und ihn damit schlägt, so hat er seinen Eid erfüllt, denn er hat das getan, worauf sein Eid sich bezog.
(5) In B, M: "nicht". (6) Sure Sad 44. (7) Die Überlieferung wurde bereits angeführt in: 12/329. (8) In B, M: "er hat seinen Eid erfüllt". (9) In M: "eins". (10) In M: "hat hervorgehoben". (11) Fehlt in: Original, M. (12) In M: "ist sehr weit hergeholt".
الشافِعِىُّ إذا عَلِم أنَّها مَسَّتْه كُلُّها، وإِنْ علِمَ أنَّها لم تَمَسَّه كُلُّها، لم يَبَرَّ. وإِنْ شَكَّ، لم (٥) يَحْنَثْ فى الحُكْمِ؛ لأَنَّ اللَّه تعالى قال: {وَخُذْ بِيَدِكَ ضِغْثًا فَاضْرِبْ بِهِ وَلَا تَحْنَثْ} (٦). وقال النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- فى المريضِ الذى زَنَى: "خُذُوا لَهُ عِثْكَالًا فِيهِ مِائَةُ شِمْراخٍ، فَاضْرِبُوهُ بِهَا ضَرْبَةً وَاحِدَةً" (٧). ولأنَّه ضَرَبَه بعشرةِ أسْواطٍ، فبَرَّ فى يَمِينِه، كما لو فَرَّقَ الضَّرْبَ. ولَنا، أَنَّ مَعْنَى يَمِينِه أَنْ يَضْرِبَه عشرَ ضَرَباتٍ، ولم يضْرِبْه إِلَّا ضَرْبَةً واحِدَةً، فلم يَبَرَّ، كما لو حَلَفَ ليَضْرِبَنَّه عشرَ مَرَّاتٍ بسَوْطٍ، والدَّليلُ على هذا أنَّه لو ضَرَبه عشرَ ضَرَباتٍ بسَوْطٍ واحِدٍ، بَرَّ (٨)، بغيرِ خلافٍ، ولو عادَ العددُ إلى السَّوْطِ، لم يَبَرَّ بالضَّرْبِ بسَوْطٍ واحِدٍ، كما لو حَلَف لَيَضْرِبَنَّه بعَشَرَةِ أسْواطٍ، ولأنَّ السَّوْطَ ههُنا آلَةٌ أُقيمَتْ مُقامَ المَصْدَرِ، وانْتَصَبَ انْتِصابَه، فمَعْنَى كلامِه، لأَضْرِبَنَّه عشرَ ضَرَباتٍ بسَوْطٍ. وهذا هو المَفْهُومُ من يَمِينِه، والذى يَقْتَضِيهِ لُغَةً، فلا يَبَرَّ بما يُخالِفُ ذلك. وأمَّا أيُّوبُ، عليه السلام، فإِنَّ اللَّه تعالى أرْخَصَ له رِفْقًا بامْرَأَتِه، لِبِرِّها به، وإحْسانِها إليه، ليجْمَعَ له بينَ بِرِّه فى يَمِينِه ورِفْقِه بامْرَأَتِه، ولذلك امْتَنَّ عليه بهذا، وذكرَهُ فى جُمْلةِ ما مَنَّ عليه به، من مُعافاتِه إيَّاه من بلائِه، وإخْراجِ الماءِ له، فيَخْتَصُّ هذا به، كاخْتِصاصِه بما ذكرَ معه، ولو كان هذا الحكمُ عامًّا لكُلِّ أحَدٍ (٩) لما خَصَّ (١٠) أيُّوبَ بالمِنَّةِ عليه به (١١). وكذلك المريضُ الذى يُخافُ تَلَفُه، أُرْخِصَ له بذلك فى الحَدِّ دُونَ غيرِه، وإذا لم يَتَعَدَّه هذا الحكمُ فى الحَدِّ الذى ورَدَ النصُّ به فيه، فلئلَّا يتَعَدَّاه إلى اليَمِينِ أوْلَى، ولو خُصَّ بالبِرِّ مَنْ له عُذْرٌ يُبِيحُ العُدولَ فى الحَدِّ إلى الضَّربِ بالعِثْكَالِ، لَكان له وَجْهٌ. وأمَّا تَعْدِيَتُه إلى غيرِه فبَعِيدٌ (١٢) جِدًّا. ولو حَلَفَ أَنْ يَضْرِبَه بعَشرَةِ أسْواطٍ، فجمَعَها، فضَرَبَه بها، بَرَّ؛ لأَنّه قد
(٥) فى ب، م: "لا".(٦) سورة ص ٤٤.(٧) تقدم تخريجه، فى: ١٢/ ٣٢٩.(٨) فى ب، م: "يبر فى يمينه".(٩) فى م: "واحد".(١٠) فى م: "اختص".(١١) سقط من: الأصل، م.(١٢) فى م: "فبعيدة".