Allah, der Erhabene, sagte: „Und Er legte ihnen das Wort der Gottesfurcht auf“ (Sure Al-Fath: 26). Der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: „Die beste Rede besteht aus vier Sätzen: Subhan Allah (Preis sei Allah), Al-Hamdulillah (Lob sei Allah), La ilaha illa Allah (Es gibt keinen Gott außer Allah) und Allahu Akbar (Allah ist am größten).“ Er sagte auch: „Zwei Worte, leicht auf der Zunge, schwer auf der Waage, geliebt vom Allerbarmer: [Subhan Allahi-l-azim, wa Subhan Allahi wa bi-hamdihi].“ Unser Argument ist, dass der Begriff „Rede“ (Kalam) im allgemeinen Sprachgebrauch nur auf die Rede von Menschen zutrifft. Deshalb sagte der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm), als er sprach: „Wahrlich, Allah bringt von Seiner Angelegenheit hervor, was Er will, und Er hat hervorgebracht, dass ihr nicht im Gebet sprechen sollt.“ Damit war das Umstrittene nicht gemeint. Zayd ibn Arqam sagte: „Wir pflegten im Gebet zu sprechen, bis herabgesandt wurde: ‚Und steht vor Allah in Demut‘. Da wurden wir zum Schweigen aufgefordert und das Sprechen wurde uns untersagt.“ Allah, der Erhabene, sagte: „Dein Zeichen soll sein, dass du drei Tage lang nicht zu den Menschen sprichst, außer durch Gesten. Und gedenke deines Herrn viel und preise Ihn am Abend und am frühen Morgen.“ Er befahl ihm also das Preisen (Tasbih) bei gleichzeitigem Unterlassen der menschlichen Rede. Und weil das, womit man im Gebet keinen Meineid begeht, auch außerhalb des Gebets keinen Meineid begründet, wie etwa bei einer Geste; und das, was sie (die Gegenseite) anführten, wird durch die Rezitation und das Tasbih im Gebet sowie das darin vorgeschriebene Gedenken an Allah widerlegt. Wenn ein Mensch um Erlaubnis bittet, einzutreten, und er sagt: „Tretet in sie ein in Frieden und Sicherheit“ (Sure Al-Hijr: 46), in der Absicht, den Koran zu zitieren, so begeht er keinen Meineid; andernfalls begeht er einen Meineid.
(34) Sure Al-Fath: 26. (35) Überliefert von al-Bukhari als Ta'liq (hängende Überlieferung) im Kapitel: „Wenn er sagt: Bei Allah, ich werde heute nicht sprechen“, aus dem Buch der Eide und Gelübde. Sahih al-Bukhari 8/173. Auch von Imam Ahmad im Musnad 4/36, 5/20. (36) In M: „Subhan Allahi wa bi-hamdihi, wa Subhan Allahi-l-azim“. Der Hadith wurde überliefert von al-Bukhari im Kapitel: „Wenn er sagt: Bei Allah, ich werde heute nicht sprechen“, aus dem Buch der Eide und Gelübde, sowie im Kapitel: „Die Aussage Allahs, des Erhabenen: ‚Und Wir werden die Waagen der Gerechtigkeit aufstellen...‘“, aus dem Buch des Tauhid. Sahih al-Bukhari 8/173, 9/199. Ebenso Muslim, im Kapitel: „Vorzug des Tahlil, Tasbih und Bittgebets“, aus dem Buch des Gedenkens. Sahih Muslim 4/2072. Und Ibn Majah, Kapitel: „Vorzug des Tasbih“, aus dem Buch der Etikette. Sunan Ibn Majah 2/1251. Und Imam Ahmad im Musnad 2/232. (37) In M: „takalamu“ (ihr sprecht). (38) Überliefert von al-Bukhari als Ta'liq im Kapitel: „Die Aussage Allahs, des Erhabenen: ‚Jeden Tag ist Er mit einer Angelegenheit beschäftigt‘“, aus dem Buch des Tauhid. Sahih al-Bukhari 9/187. Und Abu Dawud, im Kapitel: „Erwiderung des Friedensgrußes im Gebet“, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/212. Und an-Nasa'i, im Kapitel: „Das Sprechen im Gebet“, aus dem Buch der Vergesslichkeit (Sahw). Al-Mujtaba 3/16, 17. Und Imam Ahmad im Musnad 1/377, 435, 463. (39) Sure Al-Baqara: 238. (40) Überliefert von al-Bukhari, im Kapitel: „Was an Sprechen im Gebet verboten ist“, aus dem Buch über das Handeln im Gebet, und im Kapitel: „‚Und steht vor Allah in Demut‘, d.h. gehorsam“, aus der Exegese der Sure al-Baqara, aus dem Buch der Exegese. Sahih al-Bukhari 2/79, 6/38. Und Muslim, im Kapitel: „Verbot des Sprechens im Gebet...“, aus dem Buch der Gebetshäuser. Sahih Muslim 1/383. Und Abu Dawud, im Kapitel: „Das Verbot des Sprechens im Gebet“, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/218. Und at-Tirmidhi, im Kapitel: „Was darüber überliefert wurde, dass das Sprechen im Gebet aufgehoben (abrogated) wurde“, aus den Kapiteln über das Gebet. Aridat al-Ahwadhi 2/195, 196. Und an-Nasa'i im vorherigen Kapitel. Al-Mujtaba 3/16. Und Imam Ahmad im Musnad 4/368.