des Kleidungsstücks, das Reiten auf einem Reittier und die Scheidung der Frau auf eine erlaubte Weise. Hierin hat derjenige, der das Gelübde ablegt, die Wahl, es zu vollziehen, wodurch er seiner Pflicht nachkommt, da überliefert wurde, dass eine Frau zum Propheten – Gottes Segen und Frieden auf ihm – kam und sagte: „Ich habe gelobt, bei deinem Haupt mit der Rahmentrommel (Duff) zu schlagen.“ Der Gesandte Allahs – Gottes Segen und Frieden auf ihm – sagte: „Erfülle dein Gelübde.“ Überliefert von Abu Dawud (33). Und weil er, wenn er schwören würde, eine erlaubte Tat zu vollziehen, durch die Vollziehung seinen Eid erfüllen würde; ebenso verhält es sich, wenn er dies gelobt, denn das Gelübde gleicht dem Eid. Wenn er will, kann er es unterlassen, wobei ihn dann die Sühneleistung eines Eides trifft. Es ist jedoch eine Ableitung (Takhrij) möglich, dass darin keine Sühneleistung liegt; denn unsere Gefährten sagten bezüglich dessen, der gelobt, in einer bestimmten Moschee den I’tikaf zu vollziehen oder zu beten: Er darf in einer anderen Moschee beten und den I’tikaf vollziehen, ohne dass eine Sühneleistung anfällt. Und wer gelobt, sein gesamtes Vermögen zu spenden, für den reicht die Spende eines Drittels ohne Sühneleistung aus. Dies ist damit vergleichbar. Malik und as-Schafi’i sagten: Sein Gelübde ist nicht rechtsverbindlich (la yan’aqid), aufgrund der Worte des Propheten – Gottes Segen und Frieden auf ihm –: „Es gibt kein Gelübde, außer in dem, womit das Wohlgefallen Allahs angestrebt wird.“ Ibn Abbas überlieferte: Während der Prophet – Gottes Segen und Frieden auf ihm – predigte, sah er einen Mann stehen. Er fragte nach ihm, und sie sagten: „Abu Isra’il; er hat gelobt, in der Sonne zu stehen, keinen Schatten zu suchen, nicht zu sprechen und zu fasten.“ Da sagte der Prophet – Gottes Segen und Frieden auf ihm –: „Befehlt ihm, [dass er sich setzt, Schatten sucht], (34) spricht und sein Fasten vollendet.“ Überliefert von al-Buchari. Und von Anas wird überliefert, er sagte: Eine Frau gelobte, zum heiligen Hause Allahs zu gehen (35). Der Prophet Allahs – Gottes Segen und Frieden auf ihm – wurde dazu befragt und sagte: „Allah ist für ihr Gehen nicht bedürftig; befehlt ihr, dass sie reitet.“ At-Tirmidhi sagte (36): Dies ist ein Hadith, der Hasan (gut) (37) und Sahih (authentisch) (38) ist. Er ordnete keine Sühneleistung an. Es wurde überliefert, dass der Prophet – Gottes Segen und Frieden auf ihm – einen Mann sah, der zwischen zwei anderen gestützt wurde. Er fragte nach ihm, und sie sagten: „Er hat gelobt, pilgernd zu gehen.“ Er sagte: „Allah ist nicht bedürftig, dass dieser sich selbst quält; befehlt ihm, dass er reitet.“ Dies ist übereinstimmend überliefert (39). Er ordnete ihm keine Sühneleistung an, und weil es ein Gelübde ist, das nicht verpflichtet, das zu vollziehen, was er gelobt hat, so begründet es keine Sühneleistung, wie das Gelübde des Unmöglichen.
(33) In: Kapitel über das, was an Erfüllung für ein Gelübde geboten ist, aus dem Buch der Eide und Gelübde. Sunan Abi Dawud 2/213. Ebenso überlieferte es at-Tirmidhi, in: Kapitel über die Vorzüge Umars – Allahs Wohlgefallen auf ihm –, aus den Kapiteln über die Vorzüge. Aridat al-Ahwadhi 13/147. Und Imam Ahmad, im Musnad 5/353, 356. Und al-Baihaqi, in: Kapitel über das, womit ein Gelübde erfüllt wird, aus dem Buch der Gelübde. as-Sunan al-Kubra 10/77. Und Ibn Hibban, in: Kapitel über die Erwähnung des Guten, das auf die Erlaubnis hinweist, ein Gelübde zu erfüllen..., aus dem Buch der Gelübde. Siehe: al-Ihsan 6/286, 287. (34) In M: „dass er Schatten sucht und sich setzt“. (35) Fehlt in B. (36) In: Kapitel über das, was bezüglich dessen überliefert wurde, der schwört, zu Fuß zu gehen und dies nicht vermag, aus den Kapiteln über Gelübde. Aridat al-Ahwadhi 7/19, 20. (37) Fehlt in M. (38) Nach diesem Wort folgt bei at-Tirmidhi: „Gharib“ (fremd). (39) Überliefert von al-Buchari, in: Kapitel über denjenigen, der das Gehen zur Kaaba gelobt, aus den Kapiteln über den Gehinderten und die Sühneleistung für die Jagd, und in: Kapitel über das Gelübde bei dem, was er [Rest des Satzes im nächsten Abschnitt]...
الثوبِ، ورُكوبِ الدَّابَّةِ، وطلاقِ المرأةِ على وَجْهٍ مُباحٍ، فهذا يتَخيَّرُ النَّاذِرُ فيه، بينَ فِعْلِه فيَبَرُّ بذلك؛ لما رُوىَ أَنَّ أمرأة أتتِ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فقالت: إنِّى نَذَرْتُ أن أضْرِبَ على رَأْسِك بالدُّفِّ. فقال رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "أوْفِ بِنَذْرِكِ". رواه أبو داودَ (٣٣). ولأنَّه لو حلَف على فعلِ مُباحٍ، بَرَّ بفعْلِه، فكذلك إذا نَذَرَه؛ لأنَّ النَّذْرَ كاليَمِينِ. وإِنْ شاءَ تركَه وعليه كفارةُ يَمِينٍ. ويَتخرَّجُ أَنْ لا كفَّارةَ فيه؛ فإِنَّ أصْحابَنا قالوا، فى مَن نَذَرَ أن يعْتَكِفَ أو يُصَلِّىَ فى مسجدٍ مُعَيَّنٍ: كان له أن يُصَلِّىَ ويعْتكِفَ فى غيرِه، ولا كفَّارةَ، ومن نَذَرَ أن يتصدَّقَ بمالِه كلِّه، أجْزَأتْهُ الصدقةُ بثُلثِه بلا كفَّارةٍ. وهذا مثلُه. وقال مالكٌ، والشَّافعىُّ: لا ينْعَقِدُ نَذْرُه؛ لقولِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "لَا نَذْرَ إِلَّا فِيمَا ابْتُغِىَ بِهِ وَجْهُ اللَّهِ". وقد روَى ابنُ عبَّاسٍ، قال: بَيْنَا النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- يخطُب، إذ هو برجلٍ قائمٍ، فسأل عنه، فقالوا: أبو إسرائيلَ، نذرَ أن يقومَ فى الشمس، ولا يسْتظلَّ، ولا يتكلمَ، ويصومَ. فقال النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "مُروهُ [فَلْيَجْلِسْ، وَلْيَسْتَظِلَّ] (٣٤)، وَليَتَكَلَّمْ، وَلْيُتمَّ صَوْمَهُ" روَاه البخارىُّ. وعن أنسٍ قال: نذَرَتِ امرأةٌ أَنْ تمشيَ إلى بيتِ اللَّهِ الحرامِ (٣٥)، فَسُئِلَ نَبىُّ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- عن ذلك، فقال: "إِنَّ اللَّه لَغَنِىٌّ عَنْ مَشْيهَا، مُرُوهَا فَلْتَرْكَبْ". قال التِّرْمِذِىُّ (٣٦): هذا حديثٌ حَسَنٌ (٣٧) صحيحٌ (٣٨). ولم يأمُرْ بكفَّارةٍ. ورُوِىَ أَنَّ النَّبىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- رأى رجلًا يُهادَى بين اثْنَين، فسألَ عنه، فقالوا: نَذَرَ أن يَحُجَّ ماشِيًا. فقال: "إِنَّ اللَّه لَغَنِىٌّ عَنْ تَعْذِيبِ هَذَا نَفْسَهُ، مُرُوهُ فَلْيَرْكَبْ". مُتَّفَقٌ عليه (٣٩). ولم يأمُرْه بكفَّارةٍ، ولأنَّه نَذرٌ غيرُ مُوجِبٍ
(٣٣) فى: باب ما يؤمر به من الوفاء عن النذر، من كتاب الأيمان والنذور. سنن أبى داود ٢/ ٢١٣.كما أخرجه الترمذى، فى: باب مناقب عمر رضى اللَّه عنه، من أبواب المناقب. عارضة الأحوذى ١٣/ ١٤٧. والإمام أحمد، فى: المسند ٥/ ٣٥٣، ٣٥٦. والبيهقى، فى: باب ما يوفى به من النذر، من كتاب النذور. السنن الكبرى ١٠/ ٧٧. وابن حبان، فى: باب ذكر الخير الدال على إباحة قضاء النذر. . .، من كتاب النذور. انظر: الإحسان ٦/ ٢٨٦، ٢٨٧.(٣٤) فى م: "فليستِظل وليجلس".(٣٥) سقط من: ب.(٣٦) فى: باب ما جاء فى من يحلف بالمشى ولا يستطيع، من أبواب النذور. عارضة الأحوذى ٧/ ١٩، ٢٠.(٣٧) سقط من: م.(٣٨) بعد هذا فى الترمذى: "غريب".(٣٩) أخرجه البخارى، فى: باب من نذر المشى إلى الكعبة، من أبواب المحصر وجزاء الصيد، وفى: باب النذر فيما لا =