ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 13 · Seite 631639 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer von uns einen von ihnen tötet, während dieser am Kampf teilnimmt, hat Anspruch auf dessen Beute (salab), ohne dass das Fünftel abgezogen wird, unabhängig davon, ob der Imam dies angeordnet hat oder nicht.)

Übersetzung · DE

1639 - Frage: Er sagte: „Und wer von uns einen von ihnen tötet, während er sich im Kampf befindet, dem gebührt dessen persönliche Beute (Salab), ohne dass sie mit einem Fünftel belegt wird, gleich ob der Imam dies angeordnet hat oder nicht.“

In dieser Frage gibt es sechs Abschnitte:

Der erste: Dass der Tötende grundsätzlich Anspruch auf die Beute (Salab) hat; wir kennen hierin keinen Widerspruch. Die Grundlage dafür ist das Wort des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil –: „Wer einen Ungläubigen tötet, dem gebührt dessen Salab.“ Eine Gruppe hat dies vom Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – überliefert (2), darunter Anas, Samura ibn Jundab und andere (3). Abu Qatada überlieferte, dass er sagte: Wir zogen mit dem Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – im Jahr von Hunayn hinaus (4). Als wir aufeinandertrafen, sah ich einen Mann von den Götzendienern, der über einen Mann von den Muslimen obsiegte. Ich umging ihn, bis ich von hinten an ihn herankam und ihn mit dem Schwert auf den Nacken schlug, sodass der Tod ihn ereilte. Dann zogen die Menschen ab, und der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sagte (5): „Wer einen Getöteten tötet und dafür einen Beweis hat, dem gebührt dessen Salab.“ Ich stand auf und sagte: Wer bezeugt dies für mich? Da sagte der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil –: „Was ist mit dir, oh Abu Qatada?“ Ich erzählte ihm die Geschichte. Da sagte ein Mann aus dem Volk: Er spricht die Wahrheit, oh Gesandter Allahs, der Salab dieses Getöteten ist bei mir, so entschädige ihn dafür. Abu Bakr al-Siddiq sagte: Nein, bei Allah! Er [der Prophet] würde einen Löwen unter den Löwen Allahs, der für Allah und Seinen Gesandten kämpft, nicht dazu bringen, dass er dir seinen Salab gibt. Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sagte: „Er hat recht, so händige ihn ihm aus.“ Er sagte: Er gab ihn mir. Übereinstimmend überliefert (8). Von Anas wird überliefert, er sagte: Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sagte am Tag von Hunayn: „Wer einen Getöteten tötet, dem gebührt sein Salab.“ Da tötete Abu Talha an jenem Tag (9) zwanzig Männer und nahm ihre Ausrüstungen.

Anmerkungen

(1) In M ausgelassen. (2) In M: „al-jamā‘ah“. (3) Dies ist der Hadith von Abu Talha, der in Kürze in der Frage folgt. (4) In den Manuskripten: „Khaybar“. Die festgelegte Lesart stammt aus den Quellen der Überlieferungen. (5) In A: „faqāla“. (6) „Hā“: Bedeutung der Partikel, mit der man schwört. (7) In den beiden Sahih-Werken steht: „lā ya‘midu“. Siehe die Erörterung zu „idhā“ in al-Nawawis Kommentar zu Muslim 12/60. (8) Von al-Bukhari herausgegeben im Kapitel: „Wer die Beute nicht mit einem Fünftel belegt“, aus dem Buch „Die Verpflichtung des Fünftels“, und im Kapitel: „Das Wort Allahs des Erhabenen: {…und am Tag von Hunayn, als euch eure Überzahl gefiel, sie euch aber zu nichts nützte…}“, aus dem Buch „Die Feldzüge“. Sahih al-Bukhari 4/112, 113, 5/196, 197. Und Muslim im Kapitel: „Der Anspruch des Tötenden auf den Salab des Getöteten“, aus dem Buch „Der Dschihad und die Feldzüge“. Sahih Muslim 3/1370, 1371.

Arabisch (Quelle)

١٦٣٩ - مسألة؛ قال: (ومَنْ قَتَلَ مِنَّا أحَدًا مِنْهُمْ مُقْبِلًا على الْقِتَالِ، فَلَهُ سَلَبُهُ غَيْرَ مَخْمُوسٍ، قَالَ ذلِكَ الإِمَامُ أوْ لَمْ يَقُلْ)

فى هذه المسألةِ فصولٌ سِتَّة:

أحدُها: فى (١) أنَّ القاتلَ يسْتَحِقُّ السَّلَبَ فى الجملةِ، ولا نعلَمُ فيه خلافًا، والأصلُ فيه قولُ النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "مَنْ قَتَلَ كَافِرًا فَلَهُ سَلَبُهُ". روَاه جَماعةٌ (٢)، عن النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-؛ منهم أنَسٌ، وسَمُرَةُ بنُ جُنْدَبٍ، وغيرُهما (٣)، ورَوَى أبو قتادَةَ، قال: خَرَجْنا مع رسولِ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- عامَ حُنَيْنٍ (٤)، فلمَّا الْتَقَينا، رأيتُ رجُلًا من المشركِينَ قدْ عَلَا رجُلًا من المسلمين، فاسْتَدَرْتُ له حتى أتَيْتُه من وَرائِه، فضرَبْتُه بالسَّيفِ على حَبْلِ عاتِقِه ضَرْبةً، فأدْرَكه الموتُ، ثمَّ إنَّ الناسَ رجَعُوا، وقال (٥) رسول اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "مَنْ قَتَلَ قَتِيلًا، لَهُ عَلَيْه بَيِّنَةٌ، فَلَهُ سَلَبُهُ". قال: فقُمْتُ فقُلْتُ: مَنْ يشْهَدُ لى؟ فقال رسولُ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "مالَكَ يَا أبَا قَتادَةَ؟ ". فاقْتَصَصْتُ عليه القصَّةَ، فقال رجلٌ من القومِ: صدقَ يا رسولَ اللَّه، سَلَبُ ذلك القتيلِ عندى، فأرْضِه منه، فقال أبو بكرٍ الصِّدِّيقُ: لاهَا (٦) اللهِ، إذًا يَعْمِدُ (٧) إلى أسَدٍ من أُسْدِ اللَّه تعالى، يُقاتل عن اللهِ وعن رسولِه، فيُعْطِيك سَلَبَه. فقال رسول اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "صَدَقَ، فَأسْلِمْهُ إلَيْهِ". قال: فأعْطانِيه. مُتَّفَقٌ عليه (٨)، وعن أنَسٍ، قال: قال رسولُ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- يومَ حُنَيْنٍ: "مَنْ قَتَلَ قَتِيلًا، فَلَهُ

Anmerkungen

(١) سقط من: م.(٢) فى م: "الجماعة".(٣) هذا حديث أبى طلحة، الذى يأتى قريبا فى المسألة.(٤) فى النسخ: "خيبر". والمثبت من مصادر التخريج.(٥) فى أ: "فقال".(٦) ها: بمعنى الواو التى يقسم بها.(٧) فى الصحيحين: "لا يعمد". وانظر الكلام على: "إذا" فى شرح النووى على مسلم ١٢/ ٦٠.(٨) أخرجه البخارى، فى: باب من لم يخمس الأسلاب، من كتاب فرض الخمس، وفى: باب قول اللَّه تعالى: {وَيَوْمَ حُنَيْنٍ إِذْ أَعْجَبَتْكُمْ كَثْرَتُكُمْ فَلَمْ تُغْنِ عَنْكُمْ شَيْئًا. . .} الآية، من كتاب المغازى. صحيح البخارى ٤/ ١١٢، ١١٣، ٥/ ١٩٦، ١٩٧. ومسلم، فى: باب استحقاق القاتل سلب القتيل، من كتاب الجهاد والسير. صحيح مسلم ٣/ ١٣٧٠، ١٣٧١.=

ZurückBand 13 · Seite 63Weiter
Zurück13·63Weiter