Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1856 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn jemand gelobt, zum Heiligen Haus Gottes [der Kaaba] zu pilgern, so ist dies nur gültig, wenn er es während einer Hajj oder Umra tut. Wenn er nicht zu Fuß gehen kann, darf er reiten und muss die Sühneleistung für einen Eid erbringen.) · ShamelaTranslate