Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1860 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn die Ankunft mit einem der Tage des Taschrīq zusammenfällt, so soll er an diesem Tag fasten, gemäß einer der beiden Überlieferungen von Abū ʿAbd Allāh, möge Allāh ihm gnädig sein. Die andere Überlieferung besagt, er solle nicht an diesem Tag fasten, sondern stattdessen einen anderen Tag fasten und die Sühne für einen Eid entrichten.) · ShamelaTranslate