Abschnitt: Der Mudabbar (Sklave, dessen Freilassung für nach dem Tod des Herrn verfügt wurde) und der Mukatab (Sklave in einem Freikaufvertrag) sind wie ein einfacher Sklave, da sie Sklaven sind. Wenn einer von ihnen vor dem Ende [des Krieges frei wird, wird ihm ein Anteil zugeteilt. Ebenso, wenn der Herr des Mudabbar vor] dem Ende des Krieges stirbt und er (der Sklave) aus dem Drittel (des Nachlasses) freikommt, wird er frei und es wird ihm ein Anteil zugeteilt. Was denjenigen betrifft, der teilweise frei ist, so sagte Abu Bakr: Ihm wird ein Geschenk (radkh) in dem Maße gewährt, wie noch Sklaverei in ihm steckt, und ihm wird ein Anteil (sahm) in dem Maße zugeteilt, wie Freiheit in ihm steckt. Wenn also die Hälfte von ihm frei ist, wird ihm ein halber Anteil gegeben und ein halbes Geschenk gewährt; denn dies ist eine Angelegenheit, die teilbar ist, und es wird nach dem Grad der Freiheit und Sklaverei in ihm aufgeteilt, wie beim Erbe (19). Die offenkundige Meinung von Ahmad ist, dass ihm nur ein Geschenk gewährt wird, da er nicht zu denjenigen gehört, für die der Kampf verpflichtend ist, weshalb er dem einfachen Sklaven ähnelt.
Abschnitt: Dem Khuntha Mushkil (einer Person mit unbestimmtem Geschlecht) wird ein Geschenk gewährt, da nicht erwiesen ist, dass es ein Mann ist, sodass ihm ein (voller) Anteil zugeteilt würde, und weil er nicht zu denjenigen gehört, für die der Dschihad verpflichtend ist, weshalb er der Frau ähnelt. Es ist möglich, dass ihm ein halber Anteil und ein halbes Geschenk zugeteilt wird, wie beim Erbe. Sollte sich sein Zustand jedoch klären und sich herausstellen, dass er ein Mann ist, so wird ihm der Anteil eines Mannes vervollständigt, unabhängig davon, ob sich dies vor oder nach dem Ende des Krieges oder vor oder nach der Aufteilung herausstellt; denn wir haben dann festgestellt, dass er Anspruch auf einen vollen Anteil hatte und ihm weniger als sein Recht gegeben wurde, womit er dem Fall ähnelt, wenn einem der Männer versehentlich weniger als sein Recht gegeben wurde.
Abschnitt: Einem Kind (Sabi) wird ein Geschenk gewährt, aber kein Anteil zugeteilt (23). Dies vertraten auch ath-Thawri, al-Layth, Abu Hanifa, asch-Schafi'i und Abu Thawr. Von al-Qasim und Salim wurde bezüglich des Kindes, das zum Feldzug mitgenommen wird, überliefert, dass es nichts erhält. Malik sagte: Ihm wird ein Anteil zugeteilt, wenn es gekämpft hat und dazu in der Lage war, und wenn es das Alter erreicht hat, in dem man kämpft; denn er ist ein freier, männlicher Kämpfer, also wird ihm wie einem Mann ein Anteil zugeteilt. Al-Awza'i sagte: Ihm wird ein Anteil zugeteilt. Er sagte: Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – teilte Anteile zu...
(17) In M: „inqida'“ (Ende). (18) Aus dem Original und B herausgefallen: „naql nazar“ (eine Anmerkung, die hier als Lücke markiert ist). (19) In M: „wa-l-mirath“ (und das Erbe). (20) Aus A herausgefallen. (21) Im Original, B und M: „fayuqsam“ (so wird aufgeteilt). (22) Aus M herausgefallen. (23) In A: „sahm“ (Anteil). (24) In M: „yaghzu“ (er führt Feldzug).
فصل: والمُدَبَّرُ، والمُكاتَبُ، كالقِنِّ؛ لأنَّهم عَبِيدٌ. فإنْ عَتَقَ منهم قبلَ [تَقَضِّى (١٧) الحرْبِ، أُسْهِمَ لهم. وكذلك إنْ قُتِلَ سيِّدُ المُدبَّرِ قبلَ] (١٨) تقَضِّى الحربِ، وهو يخْرُجُ من الثُّلُثِ، عَتَقَ، وأُسْهِمَ له. وأمَّا مَنْ بَعْضُه حُرٌّ، فقال أبو بُكَرٍ: يُرْضَخُ له بقدْرِ ما فيه من الرِّقِّ، ويُسْهَمُ له بقَدْرِ ما فيه من الحُرِّيَّةِ؛ فإذا كانَ نصفُه حُرًّا، أُعْطِىَ نصفَ سَهْمٍ، ورُضِخَ له نِصْفُ الرَّضْخِ؛ لأنَّ هذا ممَّا يُمْكِنُ تَبْعِيضُه، يُقْسَمُ على قدْرِ ما فيه من الحُرِّيَّةِ والرِّقِّ، كالمِيرَاثِ (١٩). وظاهِرُ كلامِ أحمد، أنَّه يُرْضَخُ له؛ لأنَّه ليس من أهلِ (٢٠) وجوبِ القتالِ، فأشْبَهَ الرَّقِيقَ.
فصل: والخُنْثَى المُشْكِلُ يُرْضَخُ له؛ لأنَّه لم يثبُتْ أنَّه رجلٌ فيُسْهَم (٢١) له، ولأنَّه ليس من أهلِ وُجوبِ الجهادِ، فأشْبَهَ المرأةَ، ويَحْتَمِلُ أنْ يُقْسَمَ له نصفُ سهمٍ ونصفُ الرَّضْخِ، كالميراثِ. فإن انْكَشَفَ حالهُ، فتبيَّنَ أنَّه رجُلٌ، أُتِمَّ له سهمُ رجلٍ، سواءٌ انْكَشَفَ قبلَ تقَضِّى الحرْبِ أو بعدَه، أو قبلَ القِسْمَةِ أو بعدَها؛ لأنَّنا تبيَّنَّا أنَّه كان مُسْتحِقًّا للسَّهْمِ، وأَنَّه أُعْطِىَ دونَ حقِّه، فأشْبَهَ ما لَوْ أُعْطِىَ بعضُ الرجالِ دُونَ حقِّه غَلَطًا.
فصل: والصَّبِىُّ يُرْضَخُ له (٢٢)، ولا يُسْهَمُ له (٢٣). وبه قال الثَّوْرِىُّ، واللَّيْثُ، وأبو حنيفةَ، والشافِعِىُّ، وأبو ثَوْرٍ. وعن القاسِمِ، وسالمٍ، فى الصَّبِىِّ يُغْزَى (٢٤) به، ليس له شىءٌ. وقال مالك: يُسْهَمُ له إذا قاتَلَ، وأطاقَ ذلك، ومثلُه قد بلغ القتالَ؛ لأنَّه حُرٌّ ذكرٌ مُقاتِلٌ، فيُسْهَمُ له كالرجُلِ. وقال الأوْزاعِىُّ: يُسْهَمُ له. وقال: أَسْهَمَ رسولُ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-
(١٧) فى م: "انقضاء".(١٨) سقط من: الأصل، ب: نقل نظر.(١٩) فى م: "والميراث".(٢٠) سقط من: أ.(٢١) فى الأصل، ب، م: "فيقسم".(٢٢) سقط من: م.(٢٣) فى أ: "سهم".(٢٤) فى م: "يغزو".