... für die Kinder in Khaybar, und die Anführer der Muslime teilten jedem Neugeborenen, das im Land des Krieges zur Welt kam, einen Anteil zu. Al-Juzajani überlieferte mit seiner Überlieferungskette von al-Wadin ibn 'Ata, dass dieser sagte: „Meine Großmutter erzählte mir: Ich war bei Habib ibn Maslama, und er pflegte den Müttern der Kinder aufgrund dessen, was in ihren Bäuchen war, Anteile zuzuteilen.“ Unser Gegenargument ist das, was von Sa'id ibn al-Musayyab überliefert wurde: „Die Kinder und Sklaven erhielten in der Anfangszeit dieser Gemeinschaft (Umma) ein Geschenk aus der Beute, wenn sie beim Feldzug zugegen waren.“ Al-Juzajani überlieferte mit seiner Überlieferungskette, dass Tamim ibn [Fur' al-Mahri] in dem Heer war, welches Alexandria beim zweiten Mal eroberte. Er sagte: „Amr teilte mir nichts aus der Fay'-Beute zu und sagte: Ein Junge, der noch nicht die Geschlechtsreife erreicht hat.“ Dies führte beinahe zu einer Auseinandersetzung zwischen meinem Stamm und einigen Leuten der Quraisch. Da sagten einige Leute: „Unter euch sind Menschen, die zu den Gefährten des Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – gehören, so fragt sie.“ Sie fragten Abu Nadra al-Ghifari und 'Uqba ibn 'Amir, und beide sagten: „Schaut nach, wenn er Schamhaare hat (ash'ara), dann teilt ihm einen Anteil zu.“ Daraufhin betrachtete mich einer der Leute, und als ich tatsächlich (diese) aufwies, teilte er mir (einen Anteil) zu.“ Al-Juzajani sagte: „Dies gehört zu den berühmten und guten Überlieferungen Ägyptens.“ Zudem gehört er nicht zu denjenigen, die zum Kampf verpflichtet sind, daher wird ihm kein Anteil zugeteilt, wie beim Sklaven. Es ist auch nicht erwiesen, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – einem Kind einen Anteil zuteilte; vielmehr pflegte er sie nicht für den Kampf zuzulassen. Denn Ibn 'Umar sagte: „Ich wurde dem Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – vorgeführt, als ich vierzehn Jahre alt war, und er ließ mich nicht für den Kampf zu. Ich wurde ihm (erneut) vorgeführt, als ich fünfzehn Jahre alt war, und er ließ mich zu.“ Was sie (die Gegner) erwähnten, lässt die Möglichkeit zu, dass der Überlieferer ein Geschenk (radkh) als Anteil (sahm) bezeichnet hat, was durch das, was wir dargelegt haben, bewiesen ist.
Abschnitt: Wenn diejenigen, denen kein Anteil zusteht, alleine die Beute erringen – wie etwa Sklaven, die in das Land des Krieges eindrangen und Beute machten, oder Kinder, oder Sklaven und Kinder –, so wird davon ein Fünftel entnommen, und der Rest gehört ihnen. Es ist möglich, dass er unter ihnen aufgeteilt wird;
(25) Siehe das vorangegangene Hadith von Sahl. (26) Im Original und A: „kull“ (jeder). (27) In den Manuskripten: „Qura' al-Mahdi“. Die Korrektur erfolgte anhand der Fußnote in Al-Mushtabih 508. Ibn 'Abd al-Hakam erwähnte seine Geschichte und sagte: Er war bei der zweiten Eroberung Alexandrias zugegen. Futuh Misr 178. (28) Aus dem Original und A herausgefallen. (29) In A: „an-nas“ (die Menschen). (30) In A: „fa-ashamu“ (so teilten sie zu). (31) Aus dem Original, A und B herausgefallen. (32) Die Überlieferungsprüfung wurde bereits in 6/599 dargelegt.
للصِّبْيانِ بخَيْبَرَ (٢٥)، وأَسْهَمَ أئِمَّةُ المسلمين لكلِّ (٢٦) مولودٍ وُلِدَ فى أرضِ الحَرْبِ. ورَوَى الْجُوزَجانِىُّ، بإسْنادِه عن الوَضِينِ بن عَطاء، قال: حَدَّثَتْنِى جَدَّتِى، قالتْ: كُنْتُ مع حَبِيبِ بن مَسْلمةَ، وكان يُسْهِمُ لأُمَّهاتِ الأولادِ، لما فى بُطونِهِنَّ. ولَنا، ما رُوِى عن سعيد بن المُسَيَّبِ، قال: كان الصِّبْيانُ والعبيدُ يُحْذَوْنَ من الغنيمةِ إذا حَضَرُوا الغَزْوَ، فى صَدْرِ هذه الأُمَّةِ. وروَى الْجُوزَجَانِىُّ، بإسْنادِه، أنَّ تَمِيمَ بن [فِرَعٍ المَهْرِىَّ] (٢٧)، كان فى الجيشِ الذين فتحُوا الإِسْكَنْدريَّةَ، فى المرَّةِ الآخِرَةِ، قال (٢٨): فلم يَقْسِمْ لى عمرُو من الفَىْءِ شيئًا، وقال: غلامٌ لم يَحْتَلِمْ. حتَّى كاد يكونُ بين قومِى وَبيْنَ أُناسٍ من قريشٍ فى ذلك ثائِرةٌ، فقال بعضُ القومِ: فيكم أُناسٌ (٢٩) من أصحابِ رسولِ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فاسْأَلُوهم. فسأَلُوا أبا نَضْرةَ الغِفارِىَّ، وعُقْبَةَ بن عامرٍ، فقالا: انْظُرُوا، فإنْ كان قد أَشْعَرَ، فاقْسِمُوا (٣٠) له، فنَظَرَ إلىَّ بعضُ القَوْمِ، فإذا أَنَّا قَد أَنْبَتُّ، فقَسَمَ لى. قال الْجُوزَجَانِىُّ: هذا من مَشاهيرِ حديثِ مصرَ وجَيِّدِه. ولأنَّه ليسَ من أهلِ القتالِ، فلم يُسْهَمْ له، كالعَبْدِ، ولم يَثْبُتْ أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قسَم لصَبِىٍّ، بل كان لا يُجِيزُهم فى القتالِ، فإنَّ ابنَ عمرَ قال: عُرِضْتُ على النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- وأنا ابنُ أربعَ عشرةَ سَنَةً (٣١)، فلم يُجِزْنِى فى القتالِ، وعُرِضْتُ عليه وأنا ابنُ خمسَ عشرةَ، فأجازنِى (٣٢). وما ذكروه يَحْتَمِلُ أنَّ الرَّاوِىَ سَمَّى الرَّضْخَ سَهْمًا، بدليلِ ما ذكرْناه.
فصل: فإن انفرَدَ بالغنيمةِ مَنْ لا يُسْهَمُ له، مثل عَبِيدٍ دخلُوا دارَ الحرْبِ فغَنِمُوا، أو صِبْيانٍ، أو عَبيدٍ وصِبْيانٍ، أُخِذَ خُمْسُه، وما بَقِىَ لهم. ويَحْتَمِلُ أنْ يُقْسَمَ بينهم؛
(٢٥) انظر ما تقدَّم من حديث سهلة.(٢٦) فى الأصل، أ: "كل".(٢٧) في النسخ: "قرع المهدى". والتصويب من حاشية المشتبه ٥٠٨.وذكر ابن عبد الحكم قصته، وقال: إنَّه شهد فتح الإسكندرية فى المرة الثانية. فتوح مصر ١٧٨.(٢٨) سقط من: الأصل، أ.(٢٩) فى أ: "النَّاس".(٣٠) فى أ: "فأسهموا".(٣١) سقط من: الأصل، أ، ب.(٣٢) تقدَّم تخريحه فى: ٦/ ٥٩٩.