Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1881 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn die Teilung vollzogen wird, werden die Lose gezogen, und jeder erhält das, worauf sein Los fällt, es sei denn, sie einigen sich anders, sodass jeder erhält, womit er zufrieden ist.) · ShamelaTranslate