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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 14 · Seite 112

Übersetzung · DE

Wenn er sich für das Ziehen der Namen auf die Anteile entscheidet, schreibt er den Namen jedes der Teilhaber auf jeden Zettel, legt sie in Lehm- oder Wachskugeln von gleicher Größe und gleichem Gewicht und lässt sie in den Schoß dessen legen, der der Teilung nicht beiwohnt. Man sagt zu ihm: Ziehe eine Kugel für diesen Anteil. Wenn er sie zieht, gehört jener Anteil demjenigen, dessen Name auf der Kugel steht. Dann zieht er eine weitere für einen anderen Anteil, und so weiter, bis der letzte übrig bleibt; dieser wird demjenigen zugewiesen, der noch übrig ist. Wenn er sich für das Ziehen der Anteile auf die Namen entscheidet, schreibt er die Bezeichnungen der Anteile auf die Zettel, indem er auf einen Zettel schreibt: „Der erste, der an diese Seite angrenzt“, auf einen anderen: „Der zweite“, und so fort, bis er alle sechs aufgeschrieben hat. Dann zieht er einen Zettel für eine bestimmte Person, und ihr gehört der Anteil, der auf dem Zettel steht. Dies führt er fort, bis der letzte übrig bleibt; dieser wird demjenigen zugewiesen, der noch übrig ist. Abu Bakr erwähnte, dass die Kugeln aus Lehm geformt und in Wasser geworfen werden, und man bestimmt eine Person; welche Kugel den Lehm auflöst und deren Zettel auf dem Wasser erscheint, die gehört ihm. So verfährt man auch mit dem zweiten, dem dritten und den folgenden. Sollten zwei gleichzeitig erscheinen, wird die Losziehung wiederholt. Die erste Methode ist jedoch vorzuziehen und einfacher.

Der zweite Fall: Die Anteile sind übereinstimmend, aber der Wert ist unterschiedlich. In diesem Fall wird das Land nach dem Wert angeglichen und in sechs Anteile von gleichem Wert unterteilt. Beim Ziehen der Anteile verfährt man genau wie zuvor; es gibt keinen Unterschied zwischen beiden, außer dass die Angleichung dort durch die Anteile und hier durch den Wert erfolgte.

Der dritte Fall: Der Wert ist gleich, aber die Anteile sind unterschiedlich. Dies ist zum Beispiel ein Landstück, das drei Personen gehört, von denen einer die Hälfte, der andere ein Drittel und der dritte ein Sechstel besitzt, wobei die Teile gleiche Werte haben. Sie werden nach dem kleinsten Anteil, dem Sechstel, in sechs Anteile unterteilt und nach den Teilen angeglichen. Man schreibt drei Zettel mit ihren Namen und zieht einen für den ersten Anteil. Erscheint er für den Besitzer des Sechstels, nimmt er ihn. Dann zieht man einen für den zweiten. Erscheint er für den Besitzer des Drittels, nimmt er den zweiten und den dritten Anteil, und die verbleibenden drei Anteile fallen ohne Losziehung an den Besitzer der Hälfte. Erscheint der zweite Loszug jedoch für den Besitzer der Hälfte, nimmt er den zweiten, dritten und vierten Anteil, und der fünfte und sechste Anteil gehören dem Besitzer des...

Anmerkungen

(3) In B ergänzt: „jeder“. (4) In B: „mit seinem Zettel“. (5) Fehlt in: B, M. (6) In M: „Und das erste“. (7) In M: „der Wert“. (8) Fehlt in: M.

Arabisch (Quelle)

إخْراجِ السِّهامِ على الأسْماءِ، فإن أخْرَجَ الأسماءَ على السِّهامِ، كتبَ فى كلِّ رُقْعةٍ اسمَ كلِّ (٣) واحدٍ من الشُّركاءِ، وتُتْرَكُ فى بَنادِقِ طِينٍ أو شَمْعٍ مُتَساوِيةِ القَدْرِ والوَزْنِ، ويُتْرَكُ فى حِجْرِ مَن لم يَحْضُرِ القِسْمةَ، ويُقالُ له: أخْرجْ بُندقةً على هذا السَّهمِ. فإذا أخْرَجَها كان ذلك السَّهمُ لمَن خرجَ اسمُه فى البُنْدُقةِ، ثم يُخْرِجُ أُخْرَى على سهمٍ آخرَ، كذلك حتى يَبْقَى الأخيرُ، فيتَعيَّنُ لمَن بَقِىَ. وإن اخْتارَ إخْراجَ السِّهامِ على الأسْماءِ، كتبَ فى الرِّقاعِ أسْماءَ السِّهامِ، فيكْتبُ فى رُقْعةٍ الأوَّلَ ممَّا يَلِى جهَةَ كذا، وفى أُخْرَى الثانىَ، حتى يكْتُبَ السِّتَّةَ، ثم يُخْرِجُ الرُّقْعةَ على واحدٍ بعَيْنِه، فيكَونُ له السَّهْمُ الذى فى الرُّقْعةِ. ويَفْعلُ ذلك حتى يَبْقَى الأخيرُ، فيتَعيَّنُ لمن بَقِىَ. وذكرَ أبو بكرٍ، أنَّ البَنادِقَ تُجْعَلُ طِينًا، وتُطرحُ فى ماءٍ، ويُعَيَّنُ واحدٌ، فأىُّ البَنادقِ انْحَلَّ الطِّينُ عنها، وخرَجتْ رُقْعتُها (٤) على الماء، فهى له، وكذلك الثَّانى والثالثُ وما بعدَه، فإنْ خرَجَ اثْنانِ معًا (٥) أُعيدَ الإِقْراعُ. والأُولَى (٦) أوْلَى وأسْهَلُ. القسم الثانى, أن تكونَ السِّهامُ مُتَّفِقةً والقِيمةُ مُختلِفةً، فإنَّ الأرضَ تُعَدَّلُ بالقِيمةِ، وتُجْعَلُ سِتَّةَ أسْهُمٍ مُتسَاويةِ القِيمةِ. ويُفْعَلُ فى إخْراجِ السِّهامِ مِثلُ الذى قبلَه سواءٌ، لا فَرْقَ بينهما إلَّا أنَّ التَّعْدِيلَ تَمَّ بالسِّهامِ، وهاهُنا بالقِيمَةِ. القسم الثالث، أن تكونَ القيمةُ مُتَساويةً والسِّهامُ مُخْتلفةً؛ مثل أرضٍ بينَ ثلاثةٍ، لأحدِهم نِصْفُها، وللآخرِ ثُلثُها، وللآخرِ سُدسُها، وأجْزاؤها مُتَساويةُ القِيَمِ (٧)، فإنَّها تُجْعَلُ سِهامًا بقَدْرِ أقلِّها، وهو السُّدسُ، فتُجْعَلُ سِتَّةَ أسْهُمٍ، وتُعَدَّلُ بالأجْزاءِ، ويَكْتُبُ ثلاثَ رِقاعٍ بأسْمائهم، ويُخْرِجُ رُقْعةً على السَّهْمِ الأوَّلِ، فإن خرَجتْ لصاحبِ السُّدسِ، أخذَه، ثم يُخْرِجُ أُخْرَى على الثانى, فإن خرَجتْ (٨) لصاحبِ الثُّلثِ، أخذَ الثانىَ والثالثَ، وكانتِ الثَّلاثةُ الباقيةُ لصاحبِ النِّصفِ بغيرِ قُرْعَةٍ، وإن خرَجتِ القُرْعةُ الثانيةُ لصاحبِ النِّصْفِ، أَخذَ الثانىَ والثالثَ والرابعَ، وكان الخامسُ والسادسُ لصاحبِ

Anmerkungen

(٣) فى ب زيادة: "كل".(٤) فى ب "برقعتها".(٥) سقط من: ب، م.(٦) فى م: "والأول".(٧) فى م: "القيمة".(٨) سقط من: م.

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