gegen seinen Bruder aus Feindschaft, nicht der vom Angehörigen des Hauses Abhängige (Qāniʿ) (13), nicht jemand, dem bereits ein falsches Zeugnis nachgewiesen wurde, und nicht jemand, der im Hinblick auf ein Klientelverhältnis (Walāʾ) oder eine Verwandtschaft verdächtig ist (14)." Abū Dāwūd hat dies ebenfalls überliefert (15), mit dem Wortlaut: "Die Zeugenaussage eines Verräters oder einer Verräterin, eines Ehebrechers oder einer Ehebrecherin, sowie eines Menschen mit Groll (Gimr) gegen seinen Bruder ist nicht zulässig." Was die kleinen Sünden (Ṣaghāʾir) betrifft, so wird seine Zeugenaussage zurückgewiesen, falls er beharrlich bei ihnen bleibt. Wenn jedoch Gehorsamshandlungen (Ṭāʿāt) in seiner Angelegenheit (16) überwiegen, wird sie nicht zurückgewiesen, aufgrund dessen, was wir bereits über die Unmöglichkeit der Vermeidung (der kleinen Sünden) erwähnt haben. Was das Anstandsgefühl (Murūʾa) betrifft, so besteht es im Meiden niederträchtiger Dinge, die eine Person verunglimpfen. Dies ist in zwei Arten unterteilt. Erstens: Handlungen, wie etwa das Essen auf dem Markt. Damit ist gemeint, dass man eine Tafel auf dem Markt aufstellt und dann isst, während die Leute zuschauen. Gemeint ist damit nicht (17) das Essen einer Kleinigkeit, wie eines Brotstücks oder ähnlichem. Wenn er jedoch Dinge enthüllt, deren Bedeckung üblich ist, oder seine Beine in einer Versammlung von Menschen ausstreckt, oder sich durch Dinge zum Narren macht, die die Leute zum Lachen bringen, oder seine Ehefrau, seine Sklavin oder andere in Gegenwart von Leuten mit obszöner Sprache anspricht oder den Leuten von dem Beischlaf (18) mit seinen Angehörigen berichtet, oder ähnliche niederträchtige Handlungen begeht, so wird die Zeugenaussage eines solchen Täters nicht akzeptiert. Denn dies zeugt von Leichtfertigkeit und Niederträchtigkeit, und wer dies für sich selbst akzeptiert und für gut befindet, der besitzt kein Anstandsgefühl, weshalb kein Vertrauen in sein Wort gewonnen werden kann. Aḥmad sagte über einen Mann, der ein Tier beschimpfte: Die Rechtschaffenen sagten: "Seine Zeugenaussage wird nicht akzeptiert, bis er bereut." Abū Masʿūd al-Badrī überlieferte, dass der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gewähre ihm Heil – sagte: "Zu dem, was die Menschen von den Worten des ersten Prophetentums begriffen haben, gehört: Wenn du dich nicht schämst, dann tue, was du willst" (19). Das bedeutet: Wer sich nicht schämt (20), der tut, was er will. Auch deshalb, weil das Anstandsgefühl vor der Lüge schützt und davor abschreckt. Deshalb enthält sich derjenige, der Anstand besitzt, ihrer, auch wenn er keine Religion besitzt. Es wurde von Abū Sufyān überliefert, dass er, als Herakleios ihn nach dem Propheten – Allah segne ihn und gewähre ihm Heil – und dessen Eigenschaften fragte, sagte: "Bei Allah, wäre es nicht so, dass ich es verabscheute, dass mir eine Lüge nachgesagt wird, hätte ich ihn belogen" (21). Er besaß zu jener Zeit keine Religion.
(13) In den Manuskripten: "al-Qāṭiʿ" (der Zerschneider). Der "Qāniʿ" ist derjenige, für dessen Unterhalt die Angehörigen des Hauses aufkommen. (14) Herausgegeben von al-Tirmiḏī, in: Kapitel über das, was zur Zeugenaussage dessen überliefert wurde, dessen Zeugnis nicht zulässig ist, aus den Kapiteln der Zeugenaussagen. ʿĀriḍat al-Aḥwaḏī 9/171. (15) An der vorgenannten Stelle. (16) In B: "fī". (17) Fehlt im Original, A. (18) In A: "bi-mubāyaʿatihi". (19) Herausgegeben von al-Buḫārī, in: Kapitel: "Haddathanā Abū al-Yamān, akhbaranā Shuʿayb", aus dem Buch der Propheten. Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 4/215. Abū Dāwūd, in: Kapitel über die Scham (Ḥayāʾ), aus dem Buch des guten Benehmens (Adab). Sunan Abī Dāwūd 2/552. Ibn Māǧah, in: Kapitel über die Scham, aus dem Buch der Askese (Zuhd) 2/1400. (20) Im Original, A: "yastahī". Beide haben die gleiche Bedeutung. (21) Siehe das, was bei der Klassifizierung des Hadith über den Brief des Propheten – Allah segne ihn und gewähre ihm Heil – an Herakleios auf Seite 74 vorangegangen ist.
أَخِيهِ فِى عَدَاوَةٍ، وَلَا الْقَانِعِ (١٣) لِأهْلِ الْبَيْتِ، وَلَا مُجَرَّبٍ عَلَيْهِ شَهَادَةُ زُورٍ، وَلَا ظَنِينٍ فِى وَلَاءٍ، وَلَا قَرَابَةٍ" (١٤). وقد روَاه أبو داودَ (١٥)، وفيه: "لَا تَجُوزُ شَهَادَةُ خَائِنٍ وَلَا خَائِنَةٍ، وَلَا زَانٍ وَلَا زَانِيَةٍ، وَلَا ذِى غِمْرٍ عَلَى أَخِيهِ". فأمَّا الصَّغائرُ، فإن كان مُصِرًّا عليها، رُدَّتْ شهادتُه، وإن كانَ الغالبُ من (١٦) أمْرِه الطاعاتِ، لم يُرَدَّ؛ لما ذكرْنا من عَدَمِ إمْكانِ التَّحرُّزِ منه. فأمَّا المُروءةُ فاجْتِنابُ الأُمورِ الدَّنيئةِ المُزْرِيَةِ به، وذلك نَوْعانِ؛ أحدُهما، من الأفعالِ، كالأكْلِ فى السُّوقِ. يَعْنِى به الذى يَنصِبُ مائدةً فى السُّوقِ، ثم يأْكلُ والناسُ يَنْظرون. ولا يَعنى به (١٧) أَكلَ الشىءِ اليَسيرِ، كالكِسْرةِ ونحوِها. وإن كان يَكْشِفُ ما جَرَتِ العادةُ بتَغْطِيَتِه مِن بَدَنِه، أو يَمُدُّ رِجْلَيْه فى مَجْمَعِ النَّاسِ، أو يتَمَسْخرُ بما يُضْحِكُ الناسَ بِه، أو يُخاطِبُ امْرأتَه أو جارِيتَه أو غيرَهما بحَضْرةِ الناسِ بالخِطابِ الفاحِشِ، أو يُحَدِّثُ الناسَ بمُباضَعةِ (١٨) أهلِه، ونحوِ هذا مِن الأفعالِ الدَّنِيئَةِ، ففاعِلُ هذا لا تُقبَلُ شَهادتُه؛ لأنَّ هذا سُخْفٌ ودَناءَةٌ، فمَن رَضِيَه لنَفْسِه واستحسَنَه، فليستْ له مُروءةٌ، فلا تَحْصُلُ الثِّقَةُ بقولِه. قال أحمدُ، فى رجلٍ شَتَمَ بَهيمَةً: قال الصَّالحونَ: لا تُقْبَلُ شهادتُه حتَّى يَتُوبَ. وقد رَوَى أبو مسعودٍ البَدْرِىُّ، قال: قال رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "إِنَّ مِمَّا أدْرَكَ النَّاسُ مِنْ كَلَامِ النُّبُوَّةِ الأُولَى، إذَا لَمْ تَسْتَحِ فَاصْنَعْ مَا شِئْتَ" (١٩). يَعنى مَن لم يَستَحِ (٢٠) صَنَعَ ما شاءَ. ولأنَّ المُروءَةَ تَمْنَعُ الكَذِبَ، وتَزْجُرُ عنه، ولهذا يمْتَنِعُ منه ذو المُروءةِ وإن لم يَكُنْ ذا دِينٍ. وقد رُوىَ عن أبى سفيانَ، أنَّه حين سألَه قَيْصَرُ عن النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- وصِفَتِه قال: واللهِ لولا أنِّى كَرِهْتُ أن يُؤْثَرَ عنِّى الكَذِبُ، لَكَذَبْتُه (٢١). ولم يكنْ يومَئذٍ ذا
(١٣) فى النسخ: "القاطع". والقانع: هو الذى ينفق عليه أهل البيت.(١٤) أخرجه الترمذى، فى: باب ما جاء فى من لا تجوز شهادته، من أبواب الشهادات. عارضة الأحوذى ٩/ ١٧١.(١٥) فى الموضع السابق.(١٦) فى ب: "فى".(١٧) سقط من: الأصل، أ.(١٨) فى أ: "بمباضعته".(١٩) أخرجه البخارى، فى: باب حدثنا أبو اليمان، أخبرنا شعيب، من كتاب الأنبياء. صحيح البخارى ٤/ ٢١٥. وأبو داود، فى: باب فى الحياء، من كتاب الأدب. سنن أبى داود ٢/ ٥٥٢. وابن ماجه، فى: باب الحياء، من كتاب الزهد ٢/ ١٤٠٠.(٢٠) فى الأصل، أ: "يستحى". وهما بمعنى.(٢١) انظر: ما تقدم فى تخريج حديث كتاب النبى -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- إلى قيصر، فى صفحة ٧٤.