Der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) sah einen Mann, der einer Taube folgte, und sagte: "Ein Teufel, der einem weiblichen Teufel folgt" (51). Wenn er die Tauben jedoch hält, um deren Küken zu gewinnen, oder um Briefe zu befördern, oder zur Freude am Umgang mit ihnen, ohne dass dadurch ein Schaden entsteht, der auf andere Menschen übergreift, so wird sein Zeugnis nicht zurückgewiesen. ʿUbāda ibn al-Ṣāmit überlieferte, dass ein Mann zum Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) kam und ihm seine Einsamkeit beklagte, worauf dieser sagte: "Halte ein Paar Tauben" (52).
Abschnitt: Was nun den regelkonformen Wettstreit mit Pferden oder anderen Tieren oder zu Fuß betrifft, so ist dies erlaubt (53) und weist keine Niedrigkeit auf (54), und das Zeugnis wird deswegen nicht zurückgewiesen; wir haben die Rechtmäßigkeit dessen bereits im Kapitel über den Wettstreit erwähnt (55). Ebenso verhält es sich mit dem, was dem im Sinne von Training und dem Spiel mit Speeren gleichkommt. Die Abessinier spielten mit Speeren vor dem Gesandten Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken), und ʿĀʾiša stand hinter ihm, schaute ihnen zu und versteckte sich hinter ihm, bis sie müde wurde (56). Da dies das Erlernen der Kriegsführung beinhaltet, da es zu deren Werkzeugen gehört, gleicht es dem Wettstreit mit Pferden, dem Bogenschießen und sonstigem Spiel. Wenn es keinen Schaden beinhaltet und nicht von einer religiösen Pflicht abhält, ist der Grundsatz dessen die Erlaubnis. Was jedoch davon eine Niedrigkeit enthält, die Menschen mit Würde vermeiden, verhindert die Annahme des Zeugnisses, wenn jemand dies öffentlich tut und es sich bei ihm wiederholt. Was hingegen keinerlei Niedrigkeit enthält, führt keinesfalls zur Zurückweisung des Zeugnisses (57).
Abschnitt: Über die Vergnügungen: Sie sind in drei Kategorien unterteilt. Zu den verbotenen Dingen gehört das Spielen von Saiteninstrumenten, Flöten und jeglichen Blasinstrumenten, die Laute (ʿŪd), die Tambura, das Zitherspiel, die Rebab und ähnliches. Wer den Konsum solcher Dinge zur Gewohnheit macht, dessen Zeugnis wird zurückgewiesen; denn es wird von ʿAlī, Gott habe Wohlgefallen an ihm, vom Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) überliefert, dass dieser sagte: "Wenn in meiner Gemeinschaft fünfzehn Eigenschaften auftreten, wird das Unheil über sie hereinbrechen" (58). Er erwähnte davon...
(51) Überliefert von Abū Dāwūd, im Kapitel: "Über das Spiel mit Tauben", aus dem Buch der Etikette (Kitāb al-adab). Sunan Abī Dāwūd 2/582. Und von Imām Aḥmad in: al-Musnad 2/345. (52) Überliefert von al-Ḫaṭīb in: Tārīḫ Baġdād 5/199. (53) In A, B, M: "so ist es erlaubt". (54) In M: "darin". (55) Bereits erwähnt in: 13/404. (56) Die Überlieferungskette wurde bereits angegeben in: 9/507. (57) In M: "dadurch". (58) Überliefert von al-Tirmidhī in: Kapitel über das, was bezüglich der Anzeichen für das Eintreten von Entstellung und Versinken überliefert wurde, aus den Kapiteln über die Wirren (Fitnan). ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 9/58.
رأَى النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- رجلًا يَتبَعُ حَمامًا، فقال: "شَيْطَانٌ يَتْبَعُ شَيْطَانَةً" (٥١). وإنِ اتَّخذَ الحمامَ لطَلبِ فِراخِها، أو لحَمْلِ الكُتبِ، أو لِلأُنْسِ بها مِن غيرِ أذًى يَتعدَّى إلى النَّاسِ، لم تُرَدَّ شهادتُه. وقد رَوَى عُبادَةُ بنُ الصَّامِتِ، أَنَّ رجلًا جاءَ إلى النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فشَكَا إليه الوَحْشَةَ، فقال: "اتَّخِذْ زَوْجًا مِنْ حَمَامٍ" (٥٢).
فصل: فأمَّا المُسابَقةُ المَشْروعةُ، بالخَيْلِ وغيرِها من الحيواناتِ، أو على الأقْدامِ، فمُباحٌ (٥٣) لا دناءَة فيه (٥٤)، ولا تُرَدُّ به الشَّهادَةُ، وقد ذكرْنا مَشروعيَّةَ ذلك فى بابِ المُسَابقةِ (٥٥). وكذلك ما فى معناه من الثِّقافِ، واللَّعِبِّ بالحِرابِ. وقد لعِبَ الحَبَشةُ بالحِرابِ بين يَدىْ رسولِ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-، وقامتْ عائشةُ خَلْفَه تَنْظُرُ إليهم، وتَسْتَتِرُ به، حتى مَلَّتْ (٥٦). ولأنَّ فى هذا تَعلُّمًا للحَرْبِ، فإنَّه مِن آلاتِه، فأشْبَهَ المُسابقةَ بالخَيلِ، والمُناضَلةَ، وسائِرُ اللَّعِبِ، إذا لم يَتضمَّنْ ضررًا، ولا شَغْلًا عن فَرْضٍ، فالأصلُ إباحتُه، فما كان منه فيه دَناءَةٌ يَترفَّعُ عنه ذَوُو المُروءاتِ، مَنَعَ الشَّهادةَ إذا فَعلَه ظاهرًا، وتَكرَّرَ منه، وما كان منه لا دَناءةَ فيه، لم تُرَدَّ به (٥٧) الشَّهادةُ بحالٍ.
فصل: فى الْمَلاهى: وهى على ثلاثةِ أَضْرُبٍ؛ مُحَرَّمٍ، وهو ضَرْبُ الأوْتارِ والنَّاياتِ، والمَزامِيرِ كلِّها، والعُودِ، والطُّنبُورِ، والمَعْزَفةِ، والرَّبابِ، ونحوِها، فمَن أدامَ اسْتماعَها، رُدَّت شَهادتُه؛ لأَنَّه يُرْوَى عن علىٍّ، رَضِىَ اللَّهُ عنه، عن النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه قال: "إِذَا ظَهَرَتْ فِى أُمَّتِى خَمْسَ عَشْرَةَ خَصْلَةً، حَلَّ بِهِمُ الْبَلَاءُ" (٥٨). فذكرَ منها
(٥١) أخرجه أبو داود، فى: باب فى اللعب بالحمام، من كتاب الأدب. سنن أبى داود ٢/ ٥٨٢. والإمام أحمد، فى: المسند ٢/ ٣٤٥.(٥٢) أخرجه الخطيب، فى: تاريخ بغداد ٥/ ١٩٩.(٥٣) فى أ، ب، م: "فمباحة".(٥٤) فى م: "فيها".(٥٥) تقدم فى: ١٣/ ٤٠٤.(٥٦) تقدم تخريجه، فى: ٩/ ٥٠٧.(٥٧) فى م: "بها".(٥٨) أخرجه الترمذى، فى: باب ما جاء فى علامة حلول المسخ والخسف، من أبواب الفتن. عارضة الأحوذى ٩/ ٥٨.