bei den Dichtern zumeist ein Mangel an Religion, das Lügen, das Verleumden ehrbarer Frauen und das Verspotten von Unschuldigen überwiegt, besonders bei jenen, die zu Beginn des Islams die Muslime verspotteten, den Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) schmähten, den Islam und seine Anhänger verunglimpften (108) und die Ungläubigen lobpriesen. Somit bezieht sich der Tadel auf die Mehrheit, und Er nahm diejenigen von ihnen aus, die keine verwerflichen Eigenschaften besitzen. Der Koranvers ist ein Beleg für die Erlaubtheit der Dichtung und die lobende Erwähnung derjenigen, die sich durch edle Eigenschaften auszeichnen. Was die Überlieferung betrifft, so sagte Abū ʿUbayd: Ihre Bedeutung ist, dass die Dichtung derart überhandnimmt, dass sie den Menschen vom Koran und der Rechtswissenschaft ablenkt. Es wurde auch gesagt, dass damit die Dichtung gemeint ist, die Schmähungen und Obszönitäten enthält. Jene Dichtung, die die Verspottung der Muslime und das Verunglimpfen ihrer Ehre oder die maßlose und exzessive Schilderung (109) einer bestimmten Frau (Tašbīb) beinhaltet, wurde von unseren Gelehrten als verboten eingestuft. Wenn damit gemeint ist, dass es für den Verfasser verboten ist, so ist dies korrekt. Was jedoch den Überlieferer betrifft, so trifft dies nicht zu, denn in den Werken über die Feldzüge (Maġāzī) werden die Qaṣīdas der Ungläubigen überliefert, mit denen sie die Gefährten des Gesandten Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) verspotteten (111), ohne dass dies jemand missbilligte. Es ist überliefert, dass der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) die Dichtung erlaubte, die die Dichter am Tag von Badr, Uḥud und bei anderen Anlässen vortrugen, mit Ausnahme der Ḥāʾiyya-Qaṣīda von Umayya ibn Abī al-Ṣalt (112). Ebenso wird die Dichtung von Qays ibn al-Ḫaṭīm (113) überliefert, die den Tašbīb über ʿAmra bint Rawāḥa enthält, die Schwester von ʿAbd Allāh ibn Rawāḥa und Mutter von al-Nuʿmān ibn Bašīr. Der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) hörte auch die Qaṣīda von Kaʿb ibn Zuhayr, die den Tašbīb über Suʿād enthält. Die Menschen haben Derartiges fortwährend überliefert, ohne dass dies beanstandet wurde. Wir haben überliefert, dass al-Nuʿmān ibn Bašīr in eine Versammlung eintrat, in der ein Mann ihnen die Qaṣīda von Qays ibn al-Ḫaṭīm vortrug. Als al-Nuʿmān eintrat, ließen sie ihn verstummen, da sie (die Qaṣīda) eine Erwähnung seiner Mutter enthielt. Al-Nuʿmān sagte: "Lasst ihn, er hat nichts Schlechtes gesagt, er sagte lediglich:
Und ʿAmra gehört zu den Vornehmsten der Frauen, deren Ärmel den Duft von Moschus verbreiten (114)."
ʿImrān ibn Ṭalḥa war in einer Versammlung, als ein Mann ihnen Dichtung vortrug, in der seine Mutter erwähnt wurde, woraufhin sie ihn verstummen ließen von
(108) Fehlt in: al-Aṣl, B, M. (109) In A, B, M: "al-Tašbīb". (110) In M: "wa-al-ifrāṭ". (111) Fehlt in: al-Aṣl. (112) Die Qaṣīda befindet sich in: al-Sīra al-Nabawiyya 2/30-32; ihr Anfang lautet: "Hättest du doch um die Edelsten der Edlen geweint, die Besitzer von Lobpreisungen". (113) Qays ibn al-Ḫaṭīm stammte aus dem Stamm der Aws, lebte in der vorislamischen Zeit (Ǧāhiliyya), erreichte die Zeit des Islams, nahm den Islam jedoch nicht an und wurde vor der Auswanderung (Hiǧra) getötet. Siehe die Einleitung zur Untersuchung des Dīwān, S. 7, 8. (114) Die Geschichte und der Vers befinden sich in seinem Dīwān, S. 24.