Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1904 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wer eine Zeugenaussage macht, die er bereits abgegeben hatte, als er noch nicht von unbescholtenem Ruf ('adl) war, und diese abgewiesen wurde, dessen Zeugnis wird auch dann nicht angenommen, wenn er mittlerweile rechtschaffen ('adala) geworden ist.) · ShamelaTranslate