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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 14 · Seite 223Abschnitt

Übersetzung · DE

"Bei Allah, ich wollte nur eine einzige [Scheidung]." Und im Hadith von al-Hadrami und al-Kindi heißt es, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: "Hast du einen Beweis?" Er antwortete: "Nein, aber ich lasse ihn schwören. Bei Allah, er weiß, dass es mein Land ist, das er mir widerrechtlich weggenommen hat." Überliefert von Abu Dawud. Und Uthman sagte zu Ibn Umar: "Du schwörst bei Allah, dass du es verkauft hast, ohne dass es einen Makel hatte, von dem du wusstest." Und weil in [dem Namen] Allahs Genüge liegt, ist es verpflichtend, dass Sein Name allein für den Eid ausreicht, wie an der Stelle, die sie akzeptiert haben. Was den Hadith von Ibn Abbas und Umar betrifft, so deutet er auf die Zulässigkeit hin, auf diese Weise einen Eid zu verlangen. Das, was wir dargelegt haben, deutet auf die Genügsamkeit des Namens Allahs allein hin, und was die anderen erwähnten, ist eine willkürliche Festlegung ohne Beleg im Text (Nass) und ohne analoge Ableitung (Qiyas), die dies erfordern würde. Wenn dies feststeht, so ist der Eid sowohl für den Muslim als auch für den Ungläubigen bei Allah dem Erhabenen zu leisten; niemand darf bei jemand anderem schwören, aufgrund des Wortes Allahs des Erhabenen: {Sie sollen bei Allah schwören}. Und aufgrund des Wortes des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm –: "Wer schwört, der soll bei Allah schwören oder schweigen."

Abschnitt: Der Eid wird von jedem Beklagten verlangt, egal ob er Muslim oder Ungläubiger, rechtschaffen oder ein Frevler, eine Frau oder ein Mann ist; aufgrund des Wortes des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm –: "Der Eid obliegt dem Beklagten." Shaqiq überlieferte von al-Ash'ath ibn Qays, dass er sagte: Zwischen mir und einem Mann von den Juden gab es Land, und er leugnete meinen Anspruch. Ich brachte ihn zum Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm –, und der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte zu mir: "Hast du einen Beweis?" Ich sagte: "Nein." Er sagte zum Juden: "Schwöre." Ich sagte: "Wenn er nun schwört, dann geht mein Vermögen verloren." Da sandte Allah der Allmächtige und Majestätische herab: {Diejenigen, die den Bund Allahs und ihre Eide für einen geringen Preis verkaufen}. Bis zum Ende des Verses. Überliefert von al-Bukhari, Abu Dawud und Ibn Majah. Und im Hadith von al-Hadrami sagte ich: "Er ist ein frevelhafter Mann,"

Anmerkungen

(9) Sein Nachweis wurde bereits zuvor erbracht, in: 10/364. (10) Sein Nachweis wurde bereits zuvor erbracht, in: Seite 32. (11) Überliefert von Imam Malik, in: Kapitel über den Mangel bei Sklaven, aus dem Buch der Kaufgeschäfte. Al-Muwatta 2/613. Und al-Bayhaqi, in: Kapitel über den Verkauf unter Haftungsausschluss, aus dem Buch der Kaufgeschäfte. As-Sunan al-Kubra 50/328. Abd ar-Razzaq, in: Kapitel über den Verkauf unter Haftungsausschluss, aus dem Buch der Kaufgeschäfte. Al-Musannaf 8/162, 163. (12) In (A): "dies". (13) Sein Nachweis wurde bereits zuvor erbracht, in: 11/6. (14) Sein Nachweis wurde bereits zuvor erbracht, in: 6/587. (15) Sure Al Imran 77. (16) Überliefert von al-Bukhari, in: Kapitel über die gegenseitigen Anschuldigungen der Prozessparteien, aus dem Buch der Rechtsstreitigkeiten, und in: Kapitel über die Befragung des Richters =

Arabisch (Quelle)

"آللَّهِ مَا أَردْتَ إِلَّا وَاحِدَةً" (٩). وفى حديثِ الحَضْرَمِىِّ والكِنْدِىِّ، أَنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، قال: "أَلَكَ بَيِّنَةٌ؟ ". قال: لا، ولكن احَلِّفُهُ، واللَّهِ ما يَعْلَمُ أنَّها أرْضِى غَصَبَنِيها. رواه أبو داودَ (١٠). وقال عثمانُ لابنِ عمرَ: تحْلِفُ باللَّهِ لقد بِعْتَه وما به داءٌ تَعْلَمُه (١١). ولأنَّ فى اللَّهِ (١٢) كفايةً، فوجبَ أن يُكْتفَى باسْمِه فى اليَمِينِ، كالمَوْضعِ الذى سَلَّمُوه. فأمَّا حديثُ ابنِ عباس وعمرَ، فإنَّه يدُلُّ على جوازِ الاسْتِحْلافِ كذلك، وما ذكرْناه يدُلُّ على الاكْتفاءِ باسمِ اللَّهِ وحدَه، وما ذكرَه الباقون فتَحَكّمٌ لا نَصَّ فيه، ولا قِياسَ يَقْتضِيه. إذا ثبتَ هذا، فإِنَّ اليَمِينَ فى حقِّ المُسلمِ والكافرِ جميعًا باللَّهِ تعالى، لا يَحْلفُ أحدٌ بغَيرِه؛ لقولِ اللَّهِ تعالى: {فَيُقْسِمَانِ بِاللَّهِ}. ولِقولِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "مَنْ كَانَ حَالِفًا، فَلْيَحْلِفْ بِاللَّهِ أَوْ ليَصْمُتْ" (١٣).

فصل: وتُشْرَعُ اليَمِينُ فى حقِّ كلِّ مُدَّعًى عليه، سواءٌ كان مُسلمًا أو كافرًا، عَدْلًا أو فاسقًا، امرأةً أو رَجلًا؛ لقولِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "الْيَمِينُ عَلَى الْمُدَّعَى عَلَيْهِ" (١٤). وروَى شَقِيقٌ، عن الأشْعَثِ بنِ قَيْسٍ، قال: كان بينى وبينَ رَجلٍ من اليهودِ أرضٌ، فَجَحَدَنِى، فقَدَّمْتُه إلى النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- فقال لى رسولُ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "هَلْ لَكَ بَيِّنَةٌ؟ ". قلتُ: لا. قال لليَهُودِىِّ: "احْلِفْ". قلتُ: إذًا يَحْلِفُ، فيَذْهَبُ بمالى. فأَنْزَلَ اللَّهُ عزَّ وجلَّ: {إِنَّ الَّذِينَ يَشْتَرُونَ بِعَهْدِ اللَّهِ وَأَيْمَانِهِمْ ثَمَنًا قَلِيلًا} (١٥). إلى آخرِ الآيةِ. روَاه البُخارىُّ وأبو داودَ وابنُ ماجَه (١٦). وفى حديثِ الحَضْرَمِىِّ، قلتُ: إنَّه رجلٌ فاجِرٌ،

Anmerkungen

(٩) تقدم تخريجه، فى: ١٠/ ٣٦٤.(١٠) تقدم تخريجه، فى: صفحة ٣٢.(١١) أحرجه الإِمام مالك، فى: باب العيب فى الرقيق، من كتاب البيوع. الموطأ ٢/ ٦١٣. والبيهقى، فى: باب بيع البراءة، من كتاب البيوع. السنن الكبرى ٥٠/ ٣٢٨. عبد الرزاق، فى: باب البيع بالبراءة، من كتاب البيوع. المصنف ٨/ ١٦٢، ١٦٣.(١٢) فى أ: "ذلك".(١٣) تقدم تخريجه، فى: ١١/ ٦.(١٤) تقدم تخريجه، فى: ٦/ ٥٨٧.(١٥) سورة آل عمران ٧٧.(١٦) أخرجه البخارى، فى: باب كلام الخصوم بعضهم فى بعض، من كتاب الخصومات، وفى: باب سؤال الحاكم =

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