„Wer schwören will, der schwöre bei Allah oder er schweige.“ Und weil dieser [auch wenn er] dies nicht als Eid wertet, durch ihn doch an Sünde und Strafe zunimmt; vielleicht wird seine Strafe beschleunigt, sodass er dadurch ermahnt wird und andere durch ihn ein Beispiel nehmen. All dies ist jedoch keine Bedingung für den Eid, sondern es liegt im Ermessen des Richters, wenn er es für angemessen hält. Zu jenen, die sagten, dass man die Leute der Schrift nur bei Allah allein schwören lässt, gehören Masruq, Abu Ubaida ibn Abd Allah, Ata, Shuraih, al-Hasan, Ibrahim ibn Ka'b ibn Sur, Malik, ath-Thawri und Abu Ubaid. Zu jenen, die sagten, dass eine Verschärfung durch Zeit und Ort bei einem Muslim nicht vorgesehen ist, gehören Abu Hanifa und seine beiden Gefährten. Malik und asch-Schafi'i sagten: ‚Er wird verschärft.‘ Dann unterschieden sie sich; Malik sagte: ‚Man lässt ihn in Medina auf der Kanzel des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – schwören, und man lässt ihn stehend schwören; er darf nur auf der Kanzel des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – stehend schwören.‘ Man lässt sie außerhalb Medinas in den Gemeindemoscheen schwören, und bei der Kanzel lässt man nur schwören, wenn es um den Wert geht, ab dem dem Dieb die Hand abgehackt wird, und das sind drei Dirham. Asch-Schafi'i sagte: ‚Der Muslim wird zwischen dem Rukn (der Ecke der Kaaba) und dem Maqam (Ibrahim) in Mekka zum Schwur aufgefordert, in Medina bei der Kanzel des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm –, in den übrigen Städten in den Hauptmoscheen bei der Kanzel, und beim Felsen (as-Sakhra) in Jerusalem.‘ Die Verschärfung durch die Zeit erfolgt bei der Vereidigung nach dem Asr-Gebet. Der Eid wird bei Geldwerten erst ab einer Mindestsumme (Nisab) und höher verschärft, sowie bei Scheidung, Freilassung eines Sklaven, Hudud-Strafen und Qisas (Vergeltung). Dies ist die Wahl von Abu al-Khattab. Ibn Jarir sagte: ‚Er wird bei geringen und großen Beträgen verschärft.‘ Sie argumentierten mit dem Wort Allahs des Erhabenen: {Haltet sie beide nach dem Gebet zurück, dann schwören sie bei Allah}. Es wurde gesagt: Gemeint ist nach dem Asr-Gebet. Es wurde vom Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – überliefert, dass er sagte: ‚Wer auf dieser meiner Kanzel einen Meineid schwört, der bereite sich seinen Platz im Höllenfeuer vor.‘ Damit ist belegt, dass daran die Bekräftigung des Eides gebunden ist. Malik überlieferte und sagte: Zaid ibn...
(5) Sein Nachweis wurde bereits erbracht, in: 11/6. (6) Aus (B) gefallen. (7) Abu Ubaida Amir ibn Abd Allah ibn Mas'ud al-Hudhali al-Kufi; es wird gesagt, sein Name sei seine Kunya. Er war ein Tabi'i, vertrauenswürdig. Er verschwand in der Nacht von Dujail im Jahre einundachtzig. Es wird auch gesagt: im Jahr zweiundachtzig. Tahdhib al-Tahdhib 5/75, 76. (8) Sure Al-Ma'ida 106. (9) Überliefert von Abu Dawud, in: Kapitel über das, was über die Verschärfung des Eides bei der Kanzel des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – berichtet wurde, aus dem Buch der Eide. Sunan Abi Dawud 2/198. Und Ibn Majah, in: Kapitel über den Eid bei den Orten der Rechtsansprüche, aus dem Buch der Rechtsurteile. Sunan Ibn Majah 2/779. Und Imam Malik, in: Kapitel über das, was über den Meineid auf der Kanzel des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – berichtet wurde, aus dem Buch der Rechtsprechung. Al-Muwatta 2/727. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 2/329, 518.