…auf beiden Seiten, so stehen sich die beiden Beweise entgegen, da eine Zusammenführung zwischen ihnen unmöglich ist. Was nun den einzelnen Zeugen betrifft, so ist dieser für sich allein kein Beweis; er wird erst zusammen mit einem Eid zum Beweis. Wenn er also mit einem von beiden schwört, wird der Beweis durch seinen Eid vollständig, und das, was kein Beweis ist, widerspricht ihnen nicht, so wie wenn zwei Zeugen für eine Sache und ein einzelner Zeuge für die andere Sache aussagen.
1926 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wer die Zeugenaussage eines Gerechten beansprucht, dieser aber leugnet, dass er über eine solche verfüge, dann aber später doch darüber aussagt und sagt: „Ich hatte sie vergessen“, so wird sie von ihm angenommen.)
Zusammenfassend dazu: Wenn der Gerechte (Adl) leugnet, dass er über eine Zeugenaussage verfüge, dann aber doch darüber aussagt und sagt: „Ich hatte sie vergessen“, so wird dies angenommen und seine Zeugenaussage nicht zurückgewiesen. Dies ist die Ansicht von al-Thawri, al-Shafi'i und Ishaq. Ich kenne keinen, der dem widerspricht. Dies liegt daran, dass es möglich ist, dass er sie vergessen hat. Wenn er sie vergessen hat, dann liegt bei ihm keine Zeugenaussage vor, daher bezichtigen wir ihn nicht der Lüge, da seine Wahrhaftigkeit möglich ist. Dies ist nicht vergleichbar mit dem Fall, wenn jemand sagt: „Ich habe keinen Beweis“, und dann mit einem Beweis kommt, wobei dieser nicht gehört wird; denn das ist ein Geständnis gegen sich selbst, dass kein Beweis vorhanden ist, und der Mensch wird an seinem Geständnis festgehalten. Die Aussage des Zeugen: „Ich habe keine Zeugenaussage“, ist jedoch kein Geständnis; denn die Zeugenaussage gehört ihm nicht, sondern sie ist eine Pflicht, die ihm obliegt; er leugnet sie also nur. Wenn er sie dann einräumt, ist das ein Geständnis nach einer Leugnung, und das ist zulässig, anders als eine Leugnung nach einem Geständnis. Zudem gilt: Wer die Zeugenaussage vergessen hat, bei dem ist keine Zeugenaussage vorhanden; er ist also wahrhaftig in seiner Leugnung. Wenn er sich dann daran erinnert, ist sie bei ihm vorhanden, daher gibt es keinen Widerspruch zwischen den beiden Aussagen. Dies ist wie bei jemandem, der leugnet, dass er eine Zeugenaussage hat, bevor er als Zeuge gerufen wurde, und dann danach als Zeuge gerufen wurde, wodurch sie bei ihm vorhanden ist; anders als bei jemandem, der leugnet, dass er einen Beweis habe, denn er kommt nicht aus der Situation heraus, dass er einen Beweis hat, indem er ihn vergisst.
1927 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wer mit einer Zeugenaussage aussagt, mit der er sich selbst einen Teil davon verschafft, für den ist sie ungültig.)
(11) Im B nicht enthalten. (1) In M: "wenn". (2) In M: "die Leugnung". (3) Im Original nicht enthalten. (4) Im B nicht enthalten. (5) Im A nicht enthalten.
الجانِبَيْنِ، تَعارضَتِ الحُجَّتانِ؛ لِتَعَذُّرِ الجَمْعِ بينهما، وأمَّا [الشَّاهِدُ الواحدُ، فليسَ بحُجَّةٍ وَحْده، وإنَّما يصيرُ حُجَّةً مع اليَمِينِ، فإذا حَلَفَ مع أحدِهما كَمَلَتِ الحُجَّة بيمِينِه، ولم] (١١) يُعارِضْهما ما ليس بحُجَّةٍ، كما لو شَهِدَ بأحدِهما شاهِدَان، وبالآخَرِ شاهِدٌ واحدٌ.
١٩٢٦ - مسألة؛ قال: (وَمَن ادَّعَى شَهَادَةَ عَدْلٍ، فَأَنْكَرَ أَنْ تَكُونَ عِنْدَهُ، ثُمَّ شَهِدَ بِهَا بَعْدَ ذَلِك وَقَالَ: كُنْتُ أَنْسِيتُهَا. قُبِلَتْ مِنْهُ)
وجملة ذلك أَنَّ العَدْلَ إذا أنْكَرَ أن تكونَ عندَه شهادة، ثم شَهِدَ بها، وقال: كنتُ أُنْسِيتُها. قُبِلَتْ، ولم تُرَدَّ شهادتُه. وبهذا قال الثَّورىُّ، والشَّافعىُّ، وإسحاقُ. ولا أعْلَمُ فيه مُخالِفًا؛ وذلك لأنَّه يجوزُ أن يكونَ نَسِيَها، وإذا كان ناسيًا لها، فلا شَهادةَ عندَه، فلا نُكَذِّبهُ مع إمْكانِ صِدْقِه. ولا يُشْبِهُ هذا [ما إذا] (١) قال: لا بَيِّنَةَ لى. ثم أتَى ببَيِّنَةٍ، حيثُ لا تُسْمَعُ؛ فإِنَّ ذلك إقْرارٌ منه على نَفْسِه بعَدَمِ البَيِّنَةِ، والإنسانُ يُؤاخَذُ بإقْرارِه، وقولُ الشَّاهدِ: لا شهادةَ عندِى. ليس بإقْرارٍ؛ فإِنَّ الشهادةَ ليستْ له، إنَّما هى حَقٌّ عليه، فيكونُ مُنْكِرًا لها، فإذا اعْتَرَفَ بها، كان إقْرارًا بعدَ الإِنْكارِ، وهو مَسْمُوعٌ، بخلافِ الإِنْكارِ بعَد الإِقْرارِ (٢)، ولأنَّ النَّاسِىَ للشَّهادةِ [لا شَهادةَ] (٣) له (٤) عندَه، فهو صادِقٌ فى إنْكارِه، فإذا ذكَرَها، صارَتْ عندَه، فلا تَنافِىَ بينَ القَوْليْنِ، وصارَ هذا كمَن أنْكَرَ أن يكونَ عندَه شهادة قبلَ أن يُسْتَشْهَدَ، [ثم اسْتُشْهِدَ] (٣) بعدَ ذلك، فصارَتْ عندَه، بخلافِ مَن أنْكَرَ أَنَّ له بَيِّنَةً، [فإنه لا يَخْرُجُ عن أَنْ يكونَ له بَيِّنَةٌ] (٥) بِنِسْيانِها.
١٩٢٧ - مسألة؛ قال: (وَمَنْ شَهِد بِشَهَادَةٍ، يَجُرُّ إِلَى نَفْسِهِ بَعْضَهَا، بَطَلَتْ
(١١) سقط من: ب.(١) فى م: "إذا ما".(٢) فى م: "الإنكار".(٣) سقط من: الأصل.(٤) سقط من: ب.(٥) سقط من: أ.