Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1928 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn ein Mann stirbt und einen Sohn sowie tausend Dirham hinterlässt, und ein Mann Forderungen in Höhe von tausend Dirham gegen den Verstorbenen erhebt und der Sohn dies bestätigt, und ein anderer dasselbe fordert und der Sohn dies ebenfalls bestätigt, so gilt – falls dies in einer Sitzung geschieht...) · ShamelaTranslate