Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1929 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer einen Anspruch gegen einen Kranken erhebt und dieser mit seinem Kopf zustimmt, d. h. 'Ja', so wird hierüber nicht geurteilt, bis er es mit seiner Zunge ausspricht.) · ShamelaTranslate