Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1935 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn jemand ein Tier beansprucht, das sich im Besitz eines Mannes befindet, dieser es jedoch bestreitet, und jeder von beiden einen Beweis [bayyina] vorlegt, so wird zugunsten dessen entschieden, dessen Beweis seine Behauptung stützt, und der Beweis des Beklagten wird nicht berücksichtigt, da der Prophet – Friede sei mit ihm – uns befohlen hat, den Beweis des Klägers und den Eid des Beklagten anzuhören, unabhängig davon, ob der Beweis des Beklagten bezeugt, dass es ihm gehört, oder besagt: 'Es wurde in seinem Besitz geboren') · ShamelaTranslate