ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 14 · Seite 317Abschnitt

Übersetzung · DE

die Substanz der Baumwolle, deren Eigenschaft sich lediglich verändert hat, und das Mehl sind Teile des Weizens, die sich zerstreut haben, und der Vogel sind Teile des Eies, die sich verwandelt haben. Es ist also so, als hätte der Beweis gesagt: "Dies ist sein Garn, sein Mehl und sein Vogel." Anders verhält es sich bei dem Nachkommen und der Frucht, denn diese sind nicht identisch mit der Mutter oder dem Baum. Würden beide bezeugen, dass dieses Ei von seinem Vogel stammt, so würde nicht zugunsten dessen geurteilt, bis sie sagen: "Er hat es in seinem Eigentum gelegt", denn das Ei ist nicht der Vogel, sondern es gehört zu dessen Ertrag, daher ist es wie der Nachkomme. Die Lehrmeinung von al-Schafi'i zu diesem ganzen Abschnitt haben wir bereits erwähnt.

Kapitel: Wenn ein Haus in der Hand von Zaid ist und Amr es beansprucht, und er einen Beweis erbringt, dass er es von Khalid zu einem bestimmten Preis, den er ihm übergeben hat, gekauft hat, oder dass Khalid ihm jenes Haus geschenkt hat, so wird sein Beweis hierfür nicht akzeptiert, bis er bezeugt, dass Khalid es ihm verkauft oder geschenkt hat, während er es besaß, oder er bezeugt, dass es das Haus von Amr ist, das er von Khalid gekauft hat, oder er bezeugt, dass er es ihm verkauft oder geschenkt und ihm übergeben hat. Der Beweis für bloßen Kauf und Schenkung wird deshalb nicht gehört, weil ein Mensch das verkaufen und verschenken könnte, was er nicht besitzt; daher wird ihr Zeugnis hierfür nicht akzeptiert. Wenn jedoch dazu das Zeugnis für das Eigentum des Verkäufers hinzukommt, oder sie dem Käufer das Eigentum bezeugen, oder sie die Übergabe bezeugen, so haben sie den vorherigen Besitz oder das Eigentum des Anspruchstellers oder desjenigen, der es ihm verkaufte, bezeugt. Das Offensichtliche ist, dass es sein Eigentum ist, denn der Besitz (Yad) deutet auf das Eigentum hin. Dies ist die Lehrmeinung von al-Schafi'i. Wir haben es akzeptiert, obwohl es ein Zeugnis für ein vergangenes Eigentum ist, weil sie das Eigentum zusammen mit dem Grund bezeugt haben und das Offensichtliche dessen Fortbestand ist, im Gegensatz zu dem Fall, wenn der Grund nicht erwähnt wird.

Kapitel: Wenn sich ein Kind, das sich nicht ausdrücken kann, in der Hand eines Mannes befindet und er beansprucht, dass es sein Eigentum sei, so wird sein Anspruch akzeptiert und es wird nicht zwischen ihm und dem Kind interveniert; denn der Besitz ist ein Hinweis auf Eigentum, und das Kind ist, solange es sich nicht ausdrücken kann, wie ein Tier oder ein Gegenstand, es sei denn, es ist bekannt, dass der Grund seines Besitzes nicht Eigentum ist, wie etwa, wenn er es als Fundstück (Luqata) aufgelesen hat. In diesem Fall wird sein Anspruch auf dessen Sklaverei nicht akzeptiert, denn für das Fundstück gilt die gesetzliche Vermutung der Freiheit. Was andere betrifft, so wurde bei ihnen der Beweis des Eigentums ohne Widerspruch gefunden, daher wird auf seine Sklaverei geurteilt. Wenn er das Erwachsenenalter erreicht und die Freiheit beansprucht, wird sein Anspruch nicht akzeptiert, da er bereits

Anmerkungen

(50) In M: "bil-walad" (mit dem Nachkommen). (51) In M: "shahida" (beide bezeugten). (52) Fehlt im Original: A. (53) Im Original: "wal-muba'" (und das Verkaufte). (54) Fehlt im Original.

Arabisch (Quelle)

عَيْنُ القُطْنِ، وإنَّما تَغَيَّرَتْ صِفَتُه، والدَّقِيقَ أجْزَاءُ الحِنْطَةِ تفَرَّقَتْ، والطَّيْرَ هو أجْزَاءُ البَيْضَةِ اسْتَحَالَ، فكأنَّ البَيِّنَةَ قالت: هذا غَزْلُه ودَقِيْقُه وطَيْرُه. وليس كذلك الوَلَدُ (٥٠) والثَّمَرَةُ، فإنَّهما غيرُ الأُمِّ والشَّجَرَةِ. ولو شَهِدَا (٥١) أَنَّ هذه البَيْضَةَ من طَيْرِه، لم يُحْكُمْ له بها حتَّى يقُوَلا: باضَها فى مِلْكِه. لأنَّ البَيْضَةَ غيرُ الطَّيْرِ، وإنَّما هى من نَمَائِه، فهى كالوَلَدِ. ومذهبُ الشَّافِعِىِّ فى هذا الفَصْلِ كُلِّه؛ ذكَرْنا.

فصل: وإذا كانَتْ فى يَدِ زيدٍ دَارٌ، فادَّعَاها عمرٌو، وأَقامَ بَيِّنَةً أَنَّه اشْتَرَاها من خَالدٍ بثَمَنٍ مُسَمَّى نَقَدَه إيَّاه، أَوْ أَنَّ خَالِدًا وَهَبَه تِلْكَ الدَّارَ، لم تُقْبَلْ بَيِّنَتُه بهذا حتَّى يُشْهِدَ أن خَالِدًا باعَه إيَّاها، أو وَهَبَها له وهو يَمْلِكُها، أو يُشْهِدَ أنَّها دَارُ عمرٍو اشْتَراها من خالدٍ، أو يُشْهِدَ أنَّه بَاعَها أو وَهَبَها له، وسَلَّمَها إليه. وإنَّما لم تُسْمَعِ البَيِّنَةُ بمُجَرَّدِ الشِّرَاءِ والهبَةِ؛ لأنَّ الإِنسانَ قد يَبِيعُ ما لا يَمْلِكُه ويَهَبُه، فلا تُقْبَلُ شهادتُهم به، فإنْ انَضَّم إلى ذلك الشهادةُ للبَائِعِ بالمِلْكِ، أو شَهِدُوا للمُشْتَرِى بالمِلْكِ، أو شَهِدُوا بالتَّسْلِيمِ، فقد شَهِدُوا بتقَدُّمِ اليَدِ، أو بالمِلْكِ للمُدَّعِى، أو لمن بَاعَه، فالظَّاهِرُ أنَّه مِلْكُه؛ لأنَّ اليَدَ تدُلُّ على المِلْكِ. وهذا مذهبُ الشَّافِعِىِّ، وإنَّما قِبلْنَاها وهى (٥٢) شهادَة بمِلْكٍ ماضٍ؛ لأنَّها شَهِدَتْ بالمِلْكِ مع السَّبَبِ، والظَّاهِرُ اسْتِمْرَارُه، بخِلافِ ما إذا لم يُذْكَرِ السَّبَبُ.

فصل: وإذا كان فى يَدِ رَجُلٍ طِفْلٌ لا يُعبِّرُ عن نَفْسِه، فادَّعى أنَّه مَمْلُوكُه، قُبِلَتْ دَعْوَاهُ، ولم يُحَلْ بيْنَه وبيْنَه؛ لأنَّ اليَدَ دَلِيلُ المِلْكِ، والصَّبِىُّ ما لم يُعَبِّرُ عن نَفْسِه، فهو كالبَهِيمَةِ والْمَتاعِ (٥٣)، إِلَّا أَنْ يُعْرَفَ أن (٥٤) سَبَبَ يَدِه غيرُ المِلْكِ، مثل أَنْ يلْتَقِطَه، فلا تُقْبَلُ دَعْوَاهُ لرِقِّه؛ لأنَّ اللَّقِيطَ مَحْكُومٌ بِحُرِّيَّتِه، وأمَّا غيرُه فقد وُجِدَ فيه دليلُ المِلْكِ من غَيْرِ مُعارِضٍ، فيُحْكَمُ برِقِّه. فإذا بَلَغَ، فادَّعَى الحُرِّيَّةَ، لم تُقْبَلْ دَعْوَاهُ؛ لأنَّه مَحْكُومٌ

Anmerkungen

(٥٠) فى م: "بالولد".(٥١) فى م: "شهدا".(٥٢) سقط من: أ.(٥٣) فى الأصل: "والمباع".(٥٤) سقط من: الأصل.

ZurückBand 14 · Seite 317Weiter
Zurück14·317Weiter