Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1939 - Rechtsfrage: Er sagte: „Wenn ein Mann stirbt und zwei Söhne hinterlässt, einen Muslim und einen Ungläubigen, und der Muslim behauptet, sein Vater sei als Muslim gestorben, der Ungläubige hingegen behauptet, er sei als Ungläubiger gestorben, so ist das Wort des Ungläubigen maßgeblich, sofern er einen Eid leistet; denn der Muslim...“ · ShamelaTranslate