Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1940 - Rechtsfrage: Er sagte: „Wenn der Muslim Beweise vorbringt, dass er als Muslim starb, und der Ungläubige Beweise dafür, dass er als Ungläubiger starb, so heben sich beide Beweise auf, und sie werden behandelt, als hätte keiner von ihnen einen Beweis. Wenn zwei Zeugen sagen: Wir wissen, dass er ein Ungläubiger war...“ · ShamelaTranslate