Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1942 - Rechtsfrage: Er sagte: „Wenn zwei Zeugen gegen einen Mann aussagen, dass er von einem Kind tausend nahm, und zwei andere gegen einen anderen Mann aussagen, dass er von dem Kind tausend nahm, so muss der Vormund des Kindes die tausend von einem der beiden fordern, es sei denn, jede Zeugenaussage bezog sich nicht auf dieselben tausend, für die die andere zeugte; in diesem Fall nimmt der Vormund beide tausend.“ · ShamelaTranslate