Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1944 - Rechtsfrage: Er sagte: „Wenn sich die Ehepartner im Haus befinden und sie sich trennen oder sterben, und jeder von ihnen das, was sich im Haus befindet, als sein Eigentum oder Erbe beansprucht, so wird geurteilt, dass das, was für Männer geeignet ist, dem Mann gehört, und das, was für Frauen geeignet ist...“ · ShamelaTranslate