ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 14 · Seite 3331944 - Rechtsfrage: Er sagte: „Wenn sich die Ehepartner im Haus befinden und sie sich trennen oder sterben, und jeder von ihnen das, was sich im Haus befindet, als sein Eigentum oder Erbe beansprucht, so wird geurteilt, dass das, was für Männer geeignet ist, dem Mann gehört, und das, was für Frauen geeignet ist...“

Übersetzung · DE

Denn es ist möglich, dass der Ungläubige von beiden den Islam annimmt und somit erbt. Aus diesem Grund ist es auch nicht rechtsgültig, wenn beide während ihrer Sklaverei die Verwandtschaft anerkennen, da die Möglichkeit besteht, dass die Erbfolge durch die Freilassung (itq) eintritt. Wenn nun für jeden von beiden ein [Sohn aus einer freien Frau geboren wird und jeder von beiden] für den anderen anerkennt, dass er sein Cousin väterlicherseits ist, so ist es möglich, dass diese Anerkennung akzeptiert wird; denn es lastet kein Treueverhältnis (wala') auf ihm, daher wird seine Anerkennung akzeptiert, da das Erfordernis für deren Annahme gegeben ist und kein Widerspruch entgegensteht. Es ist jedoch auch möglich, dass sie nicht akzeptiert wird; denn die Muslime erben von ihm, und wenn die Anerkennung der Vorfahren nicht akzeptiert wird, so gilt dies für die Nachkommen umso mehr. Wenn wir sagen: Die Anerkennung von beiden wird akzeptiert, und einer von ihnen erkennt für den Vater des anderen an, dass er sein Onkel väterlicherseits sei, so wird diese Anerkennung in Bezug darauf, dass er sein Neffe (Sohn des Bruders) sei, nicht festgestellt; denn wenn dies festgestellt würde, würde der Onkel erben und nicht sein Freilasser (mawla), der ihn befreit hat. Wird es aber in Bezug auf den Onkel festgestellt, sodass er den Sohn seines Bruders erbt? Es ist möglich, dass es festgestellt wird, da das Treueverhältnis vom Neffen weggeht, sodass die Rechtsgültigkeit der Anerkennung nicht zur Aufhebung des Treueverhältnisses führt. Das Wahrscheinlichere ist jedoch, dass es nicht festgestellt wird; denn da es in Bezug auf eine der beiden Parteien nicht festgestellt wurde, ist es auch in Bezug auf die andere nicht festgestellt.

1944 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn sich Eheleute im Haus befinden und sie sich trennen oder beide sterben, und jeder von ihnen beansprucht, dass das, was sich im Haus befindet, ihm gehört oder er es geerbt hat, dann wird nach dem geurteilt, was sich für Männer schickt, als dem Mann gehörig, und was sich für Frauen schickt, als der Frau gehörig, und was sich für beide schickt, das ist zwischen ihnen hälftig zu teilen.)

Das Zusammenfassende hierzu ist: Wenn Eheleute bezüglich der Haushaltsgegenstände oder eines Teils davon unterschiedlicher Meinung sind, und jeder von ihnen sagt: „Alles davon gehört mir“, oder jeder von ihnen sagt: „Dieser konkrete Gegenstand gehört mir“, und einer von ihnen einen Beweis (bayyina) erbringt, so wird es ihm zweifellos zugesprochen. Wenn aber keiner von beiden einen Beweis hat, so ist die von Ahmad überlieferte Auffassung, dass bei dem, was sich für Männer schickt – wie Turbane, ihre Hemden, ihre Obergewänder, die 'Aqbiya (eine Art Mantel), die Tayalisa (spezielle Gewänder) und Waffen sowie ähnliches – die Aussage des Mannes mit seinem Eid gilt. Was sich für Frauen schickt – wie ihr Schmuck, ihre Hemden, ihre Kopfbedeckungen und ihre Spindeln – da gilt die Aussage der Frau mit ihrem Eid. Und was sich für beide schickt,

Anmerkungen

(19) Ausgelassen in: Original. Hier ist eine Prüfung erforderlich. (20) Im Original: "bi-qabulihi" (durch seine Annahme). (21) Im Original: "annahu" (dass er). (22) In A, B, M: "li-intifa'" (wegen des Nichtvorhandenseins). (1) In A, B: "baynahuma" (zwischen ihnen). (2) Ausgelassen in: Original, B.

Arabisch (Quelle)

لِأنَّه يَحْتَمِلُ أَنْ يُسْلِمَ الْكافِرُ منهما فيَرِثَ، ولذلك لو أَقَرَّا بِالنَّسَبِ فى حالِ رِقِّهِما، لم يَثْبُتْ؛ لاحْتِمالِ التَّوَارُثِ بِالْعِتْقِ. وَإِنْ وُلِدَ لِكُلِّ واحِدٍ منهما [ابْنٌ مِن حُرَّةٍ، فأَقَرَّ كُلُّ واحِدٍ منهما] (١٩) للآخَرِ أنَّه ابْنُ عَمِّهِ، احْتَمَلَ أَنْ يُقْبَلَ إِقْرارُهُ؛ لأنَّه لا وَلاءَ عليه، فيُقْبَلُ إِقْرَارُه؛ لِوُجُودِ المُقْتَضِى لِقَبُولِهِ (٢٠)، وانْتِفَاءِ المُعَارِضِ. واحْتَمَلَ أَنْ (٢١) لا يُقبَلَ؛ لأنَّه يَرِثُهُ المسلمون، ولأنَّه إذا لم يُقْبَلْ إِقْرَارُ الأُصُولِ، فالفُروعُ أَوْلَى. فَإِنْ قُلْنَا: يُقْبَلُ إِقْرارُهما. فأَقرَّ أَحَدُهما لأبى الآخَرِ أَنَّهُ عَمُّه، لم يَثْبُتِ الإِقْرَارُ بالنِّسْبَةِ إلى أنَّه ابْنُ أخيهِ؛ لأنَّه لو ثَبَتَ لَوَرِثَ عَمُّهُ دُونَ مَوْلاهُ الْمُعْتِقِ له. وهل يَثْبُت بِالنِّسْبَةِ إِلى العَمِّ، فيَرِثُ ابنَ أخيهِ؟ يَحْتَمِلُ أَنْ يَثْبُتَ؛ لانْتِقَالِ (٢٢) الْوَلاءِ عَنِ ابْنِ الأَخِ، فلا تُفْضِى صِحَّةُ الإِقْرارِ إِلى إِسْقاطِ الوَلاءِ. والأَوْلَى أنَّه لا يَثْبُت؛ لأنَّه لم يَثْبُتْ بِالنِّسْبَةِ إِلى أَحَدِ الطَّرَفَينِ، فلم يَثْبُتْ فى الْآخَرِ.

١٩٤٤ - مسألة؛ قال: (وَإِذَا كَانَ الزَّوْجَانِ فِى البَيْتِ، فَافْتَرَقَا، أَوْ مَاتَا، فَادَّعَى كُلُّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا مَا فِى الْبَيْتِ أَنَّهُ لَهُ، أَوْ وَرِثَهُ، حُكِمَ بمَا كَانَ يَصْلُحُ لِلرِّجَالِ لِلرَّجُلِ، وَمَا كَانَ يَصْلُحُ لِلنِّسَاءِ لِلْمَرْأَةِ، وَمَا كَانَ يَصْلُحُ أَنْ يَكُونَ لَهُمَا (١)، فَهُوَ (٢) بَيْنَهُمَا نِصْفَيْنِ)

وجُمْلةُ ذلك أَنَّ الزَّوْجَيْنِ إذا اخْتَلَفَا فى مَتاعِ الْبَيْتِ، أو فى بعضِه، فقال كُلُّ وَاحِدٍ منهما: جَمِيعُهُ لى. أَو قال كُلُّ واحِدٍ منهما: هذِه العَيْنُ لِى. وَكانَتْ لأحَدِهِما بَيِّنَةٌ، ثَبَتَ له، بلا خِلافٍ، وَإِنْ لم يَكُنْ لِواحِدٍ منهما بَيِّنَةٌ، فالمَنْصوصُ عن أحمدَ، أنَّ ما يَصْلُحُ لِلرِّجالِ؛ مِن العَمائِم، وَقُمْصَانِهم، وجبابِهمْ، والأَقْبِيَة، والطَّيَالِسَةِ، والسِّلاحِ، وأَشْباهِ ذلك، القَوْلُ فيه قَوْلُ الرجلِ مع يَمِينِهِ، وما يَصْلُحُ لِلنِّساءِ؛ كَحَلْيِهِنَّ، وَقُمُصِهِنَّ، ومَقانِعِهِنَّ، ومَغازِلِهِنَّ، فالقَوْلُ قَوْلُ المَرْأَة مع يَمِينِها. وَما يَصْلُحُ لهما؛

Anmerkungen

(١٩) سقط من: الأصل. نقل نظر.(٢٠) فى الأصل: "بقبوله".(٢١) فى الأصل: "أنه".(٢٢) فى أ، ب، م: "لانتفاء".(١) فى أ، ب: "بينهما".(٢) سقط من: الأصل، ب.

ZurückBand 14 · Seite 333Weiter
Zurück14·333Weiter