Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1946 - Rechtsfrage: Abu al-Qasim, möge Allah seiner gnädig sein, sagte: 'Wenn ein Sklave drei Personen gehört und sie ihn gemeinsam freilassen, oder zwei Personen einen Dritten bevollmächtigen, ihre Anteile zusammen mit seinem freizulassen, und er dies tut, oder jeder von ihnen seinen Anteil freilässt, während er zahlungsunfähig ist, so ist er frei geworden und sein Wala' (Klientelverhältnis) unterteilt sich unter ihnen zu gleichen Teilen.' · ShamelaTranslate