Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1952 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn die beiden Teilhaber zahlungskräftig sind, wird der Sklave durch das Eingeständnis jedes Einzelnen bezüglich seiner Freiheit frei, und er [der Sklave] tritt gegenüber seinem Partner als Anspruchsberechtigter auf die Hälfte seines Wertes auf. Wenn es keinen Beweis gibt, so muss jeder von ihnen seinem Partner gegenüber einen Eid leisten). · ShamelaTranslate