Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1952 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn die beiden Teilhaber wohlhabend sind, so ist der Sklave durch das Geständnis jedes einzelnen von ihnen über seine Freiheit frei geworden, und er wird zum Kläger gegen seinen Teilhaber auf die Hälfte seines Wertes, und wenn es keinen klaren Beweis gibt, so ist der Eid jedes einzelnen von ihnen für seinen Teilhaber) · ShamelaTranslate