Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1957 – Rechtsfall: Er sagte: (Wenn er drei Sklaven besaß und sie während seiner tödlichen Krankheit freiließ, oder ihnen Tadbīr gewährte, oder einem von ihnen Tadbīr gewährte und das Testament für die Freilassung der anderen verfügte, und sein Drittel [des Nachlasses] nur für einen von ihnen ausreicht, da ihr Wert gleich ist, so soll unter ihnen das Los entschieden werden, mit einem Los für die Freiheit und zwei Losen für die Knechtschaft; wer das Los für die Freiheit zieht, wird frei, während seine beiden Gefährten in der Knechtschaft verbleiben.) · ShamelaTranslate