Den Einwand, dass die Überlieferung dem Qiyas der Grundlagen widerspricht, weisen wir zurück; vielmehr stimmt sie damit überein, aufgrund dessen, was wir bereits erwähnten. Ihr Qiyas ist fehlerhaft, denn wenn er nur ein Drittel von ihnen besitzt, ist es unmöglich, seinen Anteil zusammenzufassen, während bei einer Testament-Verfügung (Wasiyya) kein Schaden in der Trennung liegt, anders als in unserem Fall. Und selbst wenn wir zugestehen würden, dass sie dem Qiyas der Grundlagen widerspricht, so ist das Wort des Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) bindend, gleich ob es dem Qiyas entspricht oder ihm widerspricht, da es die Aussage des Unfehlbaren ist, dessen Wort Allah der Erhabene als Beweis gegenüber allen Geschöpfen eingesetzt hat. Er hat uns befohlen, ihm zu folgen und zu gehorchen, hat vor der Strafe bei Zuwiderhandlung gegen seinen Befehl gewarnt und den Erfolg in seinem Gehorsam sowie die Irreführung in seinem Ungehorsam verankert. Zudem ist das Auftreten eines Fehlers beimjenigen, der eine Analogie (Qiyas) zieht (28), wahrscheinlicher als das Auftreten eines Irrtums (29) bei den Gefährten des Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) und den Imamen nach ihnen in ihrer Überlieferung. Zumal sie selbst den Qiyas der Grundlagen aufgrund schwacher Hadithe verletzt haben, indem sie die Waschung (Wudu) mit Nabeedh auf Reisen, aber nicht zu Hause für verpflichtend erklärten, und die Waschung durch lautes Lachen während des Gebets für ungültig erklärten, nicht aber außerhalb des Gebets. Ihr Einwand in unserer Angelegenheit bezüglich des Widerspruchs (30) zum Qiyas und den Grundlagen ist schwerwiegender und bedeutender, und der Schaden in ihrer Rechtsschule ist größer. Dies liegt daran, dass Konsens (Ijma) darüber besteht, dass derjenige, der im Testament oder Ähnlichem ein Drittel erhält, nichts bekommt, bevor die Erben nicht das Doppelte davon erhalten haben. In unserem Fall jedoch lassen sie das Drittel frei und lassen die Sklaven für die restlichen zwei Drittel arbeiten (Sa'aya) (31), sodass die Erben zunächst überhaupt nichts erhalten, sondern sie auf die Arbeit verwiesen werden, aus der vielleicht gar nichts resultiert, oder vielleicht im Monat (32) nur ein oder zwei Dirham. Dies kommt dem gleich, als hätte er nichts erhalten, und es beinhaltet einen Schaden für die Sklaven, da sie gegen ihren Willen zur Arbeit und Leistung gezwungen werden. Vielleicht handelt es sich bei der Gezwungenen um eine Sklavin, was sie zur Prostitution treibt, oder um einen Sklaven, der daraufhin stiehlt oder den Weg raubt. Darin liegt auch ein Schaden für den Verstorbenen, da sie seine letztwillige Verfügung in...
(24) In B: „mulkihim“ (ihr Besitz). (25) Fehlt in B. (26) Im Original nur das Konjunktions-Waw. (27) Im Original: „faraqa“ (statt: wafaqa). (28) In A, B: „al-qiyas“ (die Analogie). (29) In B, M: „al-khata'“ (der Fehler). (30) In B: „mukhalafatuhu“ (sein Widerspruch). (31) In B, M: „al-'abd“ (der Sklave). (32) In B: „as-sahm“ (der Anteil). (33) In A: „bi-haithu“ (insofern).
الأُصولِ. نَمْنَعُ ذلك، بل هو مُوافِقٌ له؛ لِما ذَكَرْناه. وقياسُهم فاسِدٌ؛ لأَنَّه إِذا كان مِلْكُه (٢٤) ثُلثَهم وَحْدَه، لم يُمْكِنْ جَمْعُ نَصِيبِه (٢٥)، والوَصِيَّةُ (٢٦) لا ضَرَرَ فى تَفْريقِها، بخِلافِ مَسْألتِنا. وإِنْ سَلَّمْنا مُخالَفَتَه قِياسَ الأُصولِ، فقَوْلُ رَسولِ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- واجِبُ الاتِّباعِ، سَواءٌ [وافَقَ القِياسَ] (٢٧) أَو خَالَفَه؛ لأَنَّه قَوْلُ المعْصومِ، الذى جَعَلَ اللَّهُ تَعَالى قَوْلَه حُجّةً على الخلْقِ أَجْمعين، وأَمرَنا باتِّباعِه وطاعَتِه، وحَذَّرَ العِقابَ فى مُخالَفةِ أَمْرِه، وجَعَلَ الفَوْزَ فِى طاعَتِه، والضَّلالَ فى مَعْصِيَتِه، وتَطرُّقُ الخَطَأِ إِلى القَائِسِ (٢٨) فى قِياسِه، أغْلَبُ مِن تَطرُّقِ الغَلَطِ (٢٩) إلى أصْحابِ رسولِ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- والأئِمَّةِ بَعْدَهم فى رِوَايتهِمْ، على أنَّهم قد خالَفْوا قياسَ الأُصولِ بأحادِيثَ ضَعِيفةٍ، فأَوْجَبُوا الوُضُوءَ بالنَّبِيذِ فِى السَّفَرِ دُونَ الحضَرِ، ونَقَضُوا الوُضوءَ بِالْقَهْقَهَةِ فى الصَّلاةِ دُونَ خَارِجِها؛ وقَوْلُهم فى مَسْأَلَتِنا فى مُخالَفةِ (٣٠) القياسِ والأُصولِ، أشَدُّ وَأعْظَمُ، والضَّرَرَ فى مذهبِهم أعْظَمُ؛ وذلك لأنَّ الإِجْماعَ مُنْعَقِدٌ على أَنَّ صاحبَ الثُّلثِ فى الوَصِيَّةِ وما فى مَعْناها، لا يَحْصُلُ له شىءٌ حتَّى يَحْصُلَ للْوَرَثَةِ مِثْلاهُ، وفى مَسْألَتِنا يَعْتِقُون الثُّلثَ، ويَسْتَسْعُونَ العَبِيدَ (٣١) فى الثُّلثَيْن، فلا يَحْصُلُ للوَرَثةِ شىءٌ فى الحالِ أَصْلًا، ويُحِيلونَهم على السِّعايَةِ، وربَّما لا يَحْصُلُ منها شىءٌ أصْلًا، وربَّما لا يَحْصُلُ منها فى الشَّهْرِ (٣٢) إِلَّا دِرْهَمٌ أَوْ دِرْهمانِ، فيكونُ هذا فى حُكْمِ مَن لم يَحْصُلْ له شىءٌ، وفيه ضَرَرٌ على العَبِيدِ؛ لأنَّهم يُجْبِرونَهم على الكَسْبِ والسِّعايَةِ، عن غيرِ اخْتيارٍ منهم، وربَّما كان الْمُجْبَرُ على ذلك جارِيَةً، فيَحْمِلُها ذلك على البِغاءِ، أو عَبْدًا، فيَسْرِقُ أو يَقْطعُ الطَّرِيقَ، وفيه ضَرَرٌ على المَيِّتِ، حيثُ (٣٣) أفْضَوْا بوَصِيَّتِه إلى
(٢٤) فى ب: "ملكهم".(٢٥) سقط من: ب.(٢٦) فى الأصل واو العطف وحدها.(٢٧) فى الأصل: "فارق".(٢٨) فى أ، ب: "القياس".(٢٩) فى ب، م: "الخطأ".(٣٠) فى ب: "مخالفته".(٣١) فى ب، م: "العبد".(٣٢) فى ب: "السهم".(٣٣) فى أ: "بحيث".