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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 14 · Seite 416Abschnitt

Übersetzung · DE

bei der Tadbir-Regelung, und er wird mit Eintritt der Bedingung frei, so wie auch sie frei wird.

Abschnitt: Wenn er zu seinem Sklaven sagt: „Wenn du den Koran liest, bist du nach meinem Tod frei“, und er den gesamten Koran liest, wird er Mudabbar. Wenn er nur einen Teil davon liest, wird er nicht Mudabbar. Wenn er sagt: „Wenn du einen Koran liest [d.h. irgendeinen Teil davon], bist du nach meinem Tod frei“, und er einen Teil des Korans liest, wird er Mudabbar; denn im ersten Fall hat er ihn mit dem bestimmten Artikel (al-) definiert, der das Erfordernis der Gesamtheit beinhaltet, weshalb er sich auf den gesamten Koran bezieht; hier aber hat er ihn unbestimmt gelassen, was den Teil davon erfordert. Wenn man entgegnet: „Gott der Erhabene hat doch gesagt: ‚Wenn du den Koran liest, so suche Zuflucht bei Gott vor dem gesteinigten Satan‘ (14). Und Er sagte: ‚Und wenn du den Koran liest, so legen Wir zwischen dich und die, die nicht an das Jenseits glauben, einen verdeckten Vorhang‘ (15). Er meinte damit nicht den gesamten Koran.“ Wir sagen: Die Beschaffenheit des Wortlautes erstreckt sich auf die Gesamtheit, da der Artikel Al- auf die Vollständigkeit abzielt. Dass er nur auf einen Teil bezogen wurde, geschah aufgrund eines Beweises; daher sollte er an anderer Stelle ohne Beweis nicht auf einen Teil bezogen werden. Zudem erfordert die Begleitumstände der Situation die Lesung des gesamten Korans, denn das Offensichtliche ist, dass er ihn zur Lesung des Korans anregen wollte, indem er die Freiheit davon abhängig machte, oder ihn für seine Lesung mit Freiheit belohnen wollte. Es ist offensichtlich, dass er ihn für eine solch große Angelegenheit nicht belohnt und ihn nicht dazu anregt, es sei denn, es ist etwas Mühevolles; das Lesen eines Verses oder zweier Verse ist dies jedoch nicht.

Abschnitt: Wenn er zu seinem Sklaven sagt: „Wenn du willst, bist du nach meinem Tod frei“, oder „sobald du willst“, oder „wann immer du willst“, oder „zu welcher Zeit du willst, bist du nach meinem Tod frei“, so ist dies eine Tadbir-Regelung unter einer Bedingung. Wann immer er also zu Lebzeiten seines Herrn will, wird er Mudabbar und wird mit dem Tod seines Herrn frei, so als wenn er sagte: „Wenn du das Haus betrittst, bist du nach meinem Tod frei“, und er es zu seinen Lebzeiten betritt. Wenn der Herr vor dessen Willensbekundung stirbt, wird die Bedingung hinfällig, so als wenn er in der anderen Problemstellung vor dem Betreten des Hauses stirbt. Wenn er sagt: „Wann immer du willst nach meinem Tod, bist du frei“, oder „zu welcher“,

Anmerkungen

(14) Sure An-Nahl 98. (15) Sure Al-Isra 45. (16) Im Original: "bi-ta'alluq". (17) In B, M: "wa-mujazatihi". (18) Fehlt in B. "naql nazar". (19) Im Original: "al-kabir". (20) In B, M: "qira'atihi".

Arabisch (Quelle)

يَتْبَعُها فى التَّدْبِيرِ، وَيعْتِقُ بوُجُودِ الصِّفَةِ، كما تَعْتِقُ هى.

فصل: إذا قال لعَبْدِه: إذا قرأْتَ القرآنَ، فأنتَ حُرٌّ بعدَ مَوْتِى. فقَرَأَ القرآنَ جَمِيعَه، صار مُدَترا، وإن قرَأَ بعضَه، لم يَصِرْ مُدَبَّرًا. وإن قال: إذا قرأتَ قُرْآنًا، فأنتَ حُرٌّ بعدَ مَوْتِى، فقرَأَ بعضَ القرآنِ، صار مُدَبَّرًا؛ لأَنَّه فى الأُولَى عَرَّفَه بالألفِ واللَّامِ المُقتَضِيَةِ للاسْتِغْراقِ، فعادَ إلى جَمِيعِه، وههُنا نَكَّرَه، فاقْتَضَى بعضَه. فإِن قيل: فقد قال اللَّهُ تعالى: {فَإِذَا قَرَأْتَ الْقُرْآنَ فَاسْتَعِذْ بِاللَّهِ مِنَ الشَّيْطَانِ الرَّجِيمِ} (١٤). وقال: {وَإِذَا قَرَأْتَ الْقُرْآنَ جَعَلْنَا بَيْنَكَ وَبَيْنَ الَّذِينَ لَا يُؤْمِنُونَ بِالْآخِرَةِ حِجَابًا مَسْتُورًا} (١٥). ولم يُرِدْ جَمِيعَه. قُلْنا: قَضِيّةُ اللَّفْظِ تَتَناوَلُ جَمِيعَه؛ لأنَّ الأَلِفَ واللَّامَ للاسْتِغْراقِ، وإنَّما حُمِلَ على بعضِه بدَلِيلٍ، فلا يُحْمَلُ على البعضِ فى غيرِ ذلك المَوْضعِ بغيرِ دليلٍ، ولأنَّ قَرِينةَ ألحالِ تَقْتَضِى قِراءةَ جَمِيعِه؛ لأنَّ الظاهِرَ أنَّه [أراد تَرْغِيبَه فى قِراءةِ القرآنِ، بتَعْلِيقِ (١٦) الحُرِّيَّةِ به، أو مُجازاتِه (١٧) على قِراءَتِه بالحُرِّيَّةِ، والظاهِرُ أنَّه] (١٨) لا يُجازى بهذا الأمرِ الكثيرِ (١٩)، ولا يُرَغّبُ به، إِلَّا فيما يَشُقُّ، أمَّا قِراءةُ (٢٠) آيةٍ أو آيَتَيْنِ فلا.

فصل: فإِن قال لعبدِه: إن شِئْتَ، فأنتَ حُرٌّ بعدَ مَوْتِى، أو إذا شِئْتَ، أو متى شِئْتَ، أو أىَّ وقتٍ شِئْتَ، فأنتَ حُرٌّ بعدَ مَوْتِى. فهو تَدْبِيرٌ بصِفَةٍ، فمتى شاءَ فى حَياةِ سَيِّدِه، صار مُدَبَّرًا، يَعْتِقُ بمَوْتِ سَيِّدِه، كما لو قال: إن دخلْتَ الدَّارَ، فأنتَ حُرٌّ بعدَ مَوْتِى. فدَخَلَها فى حياتِه. وإن مات السَّيِّدُ قبلَ مَشِيئَتِه، بَطَلَتِ الصِّفَةُ، كما لو مات فى المسألةِ الأُخْرَى قبلَ دُخُولَ الدَّارِ. وإن قال: متى شِئْتَ بعدَ مَوْتِى، فأنتَ حُرٌّ، أو أىَّ

Anmerkungen

(١٤) سورة النحل ٩٨.(١٥) سورة الإسراء ٤٥.(١٦) فى الأصل: "بتعلق".(١٧) فى ب، م: "ومجازاته".(١٨) سقط من: ب. نقل نظر.(١٩) فى الأصل: "الكبير".(٢٠) فى ب، م: "قراءته".

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