Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1978 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er mit seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Freilassungsvertrag in Raten abschließt und die Bedingungen erfüllt sind, wird der Sklave frei, und sein Walāʾ gehört dem Herrn, der den Vertrag mit ihm schloss) · ShamelaTranslate