Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1982 - Rechtsproblem: Er sagte: (Wenn er einen Teil seiner Kitāba entrichtet und stirbt, während er über das zur Erfüllung des Vertrags Notwendige hinaus einen Überschuss besitzt, gehört dieser in einer der beiden Überlieferungen seinem Herrn. In der anderen steht dem Herrn der Rest seiner Kitāba zu und der Überschuss seinen Erben.) · ShamelaTranslate