Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1983 - Rechtsproblem: Er sagte: (Wenn der Herr stirbt, bleibt der Sklave unter seinem Kitāba-Vertrag, und was er entrichtet, wird unter den Erben seines Herrn wie eine Erbschaft aufgeteilt.) · ShamelaTranslate