Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1992 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn der Mukātab [Sklave unter einem Freilassungsvertrag] freigelassen wird, beginnt für das in seinem Besitz befindliche Vermögen ein neues Hawl [ein Mondjahr], und er entrichtet darauf Zakāt, sofern es den Nisāb erreicht.) · ShamelaTranslate