Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1993 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er eine Rate [Najm] nicht leistet, bis eine weitere Rate fällig wird, kann der Herr ihn für vertragsunfähig erklären, wenn er möchte, und er kehrt in den Sklavenstand ohne Kitāba-Vertrag zurück.) · ShamelaTranslate