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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 14 · Seite 5352000 - Rechtsfrage: Er sagte: 'Es ist erlaubt, einen Mukatab zu verkaufen.'

Übersetzung · DE

2000 - Fragestellung; Er sagte: (Und der Verkauf eines Mukatab ist zulässig).

Dies ist die Ansicht von 'Ata', al-Nakh'i, al-Laith und Ibn al-Mundhir. Es ist eine der beiden älteren Aussagen von al-Schafi'i. Er sagte: Es gibt kein Argument für denjenigen, der sagte: Es ist nicht zulässig. Abu al-Khattab überlieferte von Ahmad eine weitere Überlieferung, dass der Verkauf nicht zulässig sei. Dies ist die Ansicht von Malik, den Leuten der Vernunft (As-hab al-Ra'y) und die neue Aussage von al-Schafi'i; denn es ist ein Vertrag, der den Anspruch auf seinen Erwerb verhindert, daher ist auch sein Verkauf verhindert, wie sein Verkauf oder seine Freilassung. Al-Zuhri und Abu al-Zinad sagten: Sein Verkauf ist mit seiner Zustimmung zulässig, und er ist nicht zulässig, wenn er nicht zustimmt. Dies wurde auch von Abu Yusuf berichtet; denn Barira wurde nur mit ihrer Zustimmung und ihrem Verlangen verkauft, und weil ihr Herr berechtigt ist, ihre Dienste mit ihrer Zustimmung in Anspruch zu nehmen, und dies ohne ihre Zustimmung nicht zulässig ist, gilt dies ebenso für ihren Verkauf. Unsere Beweisführung stützt sich auf das, was 'Urwa von 'A'ischa überlieferte, dass sie sagte: Barira kam zu mir und sagte: O 'A'ischa, ich habe einen Kitaba-Vertrag mit meinen Leuten über neun Uqiya geschlossen, jedes Jahr eine Uqiya, so hilf mir. Sie hatte noch nichts von ihrem Kitaba-Betrag abgezahlt. Da sagte 'A'ischa zu ihr, da sie daran interessiert war (nafisa): Geh zurück zu deinen Leuten; wenn sie damit einverstanden sind, dass ich ihnen dies alles auf einmal gebe, werde ich es tun. Barira ging zu ihren Leuten, legte ihnen dies dar, aber sie lehnten ab und sagten: Wenn sie möchte, soll sie als Wohltätigkeit (ihtisab) für dich bezahlen, aber das Wala'-Recht (das Erbrecht durch Freilassung) gehört uns. 'A'ischa erwähnte dies dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, worauf er sagte: "Dies soll dich nicht davon abhalten; kaufe sie und lass sie frei, denn das Wala'-Recht gehört dem, der freilässt." Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, stand vor den Leuten auf, pries Allah, lobte Ihn und sagte dann: "Was ist mit Leuten, die Bedingungen stellen, die nicht im Buche Allahs stehen? Wer eine Bedingung stellt, die nicht im Buche Allahs steht, der ist nichtig, auch wenn es hundert Bedingungen wären. Das Urteil Allahs ist wahrhaftiger, Seine Bedingung ist verbindlicher, und das Wala'-Recht gehört nur dem, der freilässt." Dies ist übereinstimmend (Muttafaq 'alaihi). Ibn al-Mundhir sagte: Barira wurde im Wissen des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, verkauft, während sie eine Mukataba war, und er hat dies nicht missbilligt. Darin liegt der klarste Beweis dafür, dass ihr Verkauf zulässig ist.

Anmerkungen

(1) In M mit dem Zusatz: "Mukatab". (2) In B und M: "fa-yamna'u" (so verhindert er). (3) Die Überlieferung wurde bereits zitiert, in: 6/326, 8/359, 360. (4) In M: "wa-naqasat". "Nafasat" bedeutet: Sie hatte den Wunsch danach. (5) Im Original: "tahtasib" (anrechnen/berechnen). (6) In B und M: "ma" (was). (7) Im Original: "fa-qada'u" (denn das Urteil).

Arabisch (Quelle)

٢٠٠٠ - مسألة؛ قال: (وَيَجُوزُ بَيْعُ الْمُكَاتَبِ)

وهذا قولُ عَطاءٍ، والنَّخَعِىِّ، واللَّيْثِ، وابنِ المُنْذِرِ. وهو قَدِيمُ قَوْلَىِ الشافِعِىِّ، قال: ولا وَجْهَ لقَوْلِ مَن (١) قال: لا يجوزُ. وحكى أبو الخَطَّاب، عن أحمدَ، رِوَايةً أُخْرَى، أنَّه لا يجوزُ بَيْعُه. وهو قولُ مالِكٍ، وأصحابِ الرَّأْىِ، والجَديدُ من قَوْلَىِ الشافِعِىِّ؛ لأَنَّه عَقدٌ يَمْنَعُ اسْتِحْقاقَ كَسْبِه، فمَنَعَ (٢) بَيْعَه، كبَيْعِه وعِتْقِه. وقال الزُّهْرِىُّ، وأبو الزِّناد: يجوزُ بَيْعُه برِضَاهُ، ولا يجوزُ إذا لم يَرْضَ. وحُكِىَ ذلك عن أبى يوسفَ؛ لأنَّ بَرِيرَةَ إنَّما بِيعَت برِضَاها وطَلَبِها (٣)، ولأَنَّ لِسَيِّدِه اسْتِيفاءَ مَنافِعِه برِضَاهُ، ولا يجوزُ بغيرِ رِضَاهُ، كذلك بَيْعُه. ولَنا، ما رَوَى عُرْوَةُ، عن عائِشَةَ، أنَّها قالتْ: جاءَت بَرِيرَةُ إلىَّ، فقالتْ: يا عائشةُ، إنِّى كاتَبْتُ أَهْلِى على تِسْعِ أواقٍ، فى كُلِّ عامٍ أوقِيَّةٌ، فأعِينِينِى. ولم تكُنْ قَضَتْ من كتابتِها شَيْئًا، فقالتْ لها عائشةُ، ونَفِسَتْ (٤) فيها: ارْجِعِى إلى أَهْلِك، إِنْ أحَبُّوا أَنْ أُعْطِيَهم ذلك جميعًا، فَعَلْتُ. فذَهَبَتْ بَرِيرَةُ إلى أهْلِها، فعَرَضَتْ عليهم ذلك، فأَبَوْا، وقالُوا: إن شاءَتْ أَنْ تَحْتَسِبَ (٥) عليكِ فَلْتَفْعَلْ، ويكونَ ولاؤُك لنا. فذَكَرَتْ ذلك عائشةُ لرسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-، فقال: "لَا يَمْنَعُكِ ذلِكَ مِنْهَا، ابْتَاعِى وَأَعْتِقِى، إنَّما الْوَلَاءُ لِمَنْ أَعْتَقَ". فقام رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- فى الناسِ، فحَمِدَ اللَّهَ، وأثْنَى عليه، ثم قال: " [أمَّا بَعْدُ، فَمَا] (٦) بَالُ نَاسٍ يَشْتَرِطُونَ شُرُوطًا لَيْسَتْ فِى كِتَابِ اللَّهِ، مَنِ اشْتَرَطَ شَرْطًا لَيْسَ فِى كِتَابِ اللَّهِ، فَهُوَ بَاطِلٌ، وإِنْ كَانَ مِائَةَ شَرْطٍ، قَضَاءُ (٧) اللَّهِ أحَقُّ، وشَرْطُهُ أَوْثَقُ، وَإنَّمَا الْوَلَاءُ لِمَنْ أَعْتَقَ". مُتَّفَقٌ عليه. قال ابنُ المُنْذِرِ: بيعَتْ بَرِيرَةُ بعِلْمِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، وهى مُكاتَبَةٌ، ولم يُنْكِرْ ذلك، ففى ذلك أبْيَنُ البَيانِ أَنَّ بَيْعَه جائِزٌ،

Anmerkungen

(١) فى م زيادة: "مكاتب".(٢) فى ب، م: "فيمنع".(٣) تقدم تخريجه، فى: ٦/ ٣٢٦، ٨/ ٣٥٩، ٣٦٠.(٤) فى م: "ونقست". ونفست: رغبت.(٥) فى الأصل: "تحسب".(٦) فى ب، م: "ما".(٧) فى الأصل: "فقضاء".

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