Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 2002 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn ein Mukātab seinen Vater oder einen seiner Verwandten kauft, die er nicht heiraten darf, werden sie nicht frei, bis er [den Vertrag] erfüllt, während sie in seinem Besitz sind. Wenn er zahlungsunfähig wird, bleiben sie Sklaven seines Herrn.) · ShamelaTranslate