Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 2003 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn ein Sklave drei Eigentümern gehört und er ihnen dreihundert Dirham bringt und sagt: „Verkauft mich mir selbst für diesen Betrag.“ Sie stimmen zu, doch als er zu ihnen zurückkehrt, um den Vertrag aufzusetzen, leugnet einer von ihnen, etwas erhalten zu haben, während die beiden anderen bezeugen, dass er es erhalten hat; der Sklave wird durch die Aussage der beiden Teilhaber frei, sofern sie gerecht sind, und er beteiligt sie an dem Geld, das sie erhalten haben, und der Sklave schuldet nichts.) · ShamelaTranslate