Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 2004 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn der Herr sagt: „Ich habe mit dir einen Kitāba-Vertrag über zweitausend geschlossen“, und der Sklave sagt: „Über eintausend“, dann gilt die Aussage des Herrn, begleitet von seinem Eid.) · ShamelaTranslate